Hausmittel
Weg mit dem Fleck!
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Bad Honnef (dpa/tmn) Noch bevor der Frühling ins Land zieht, müssen Gartenbesitzer ihren Frühjahrsputz abschließen. Denn: Nur noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Gebüsche und Schilfe radikal gestutzt oder gerodet werden. Ist es sehr kalt, gibt es aber ein Problem.
Das radikale Abschneiden von Hecken und Gebüsch ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Dazwischen sind nur Formschnitte zulässig. (Foto: Kai Remmers) (Foto: dpa)
Lesen Sie die Ruhr Nachrichten als eZeitung auf dem iPad 2 - beides zusammen ab 19,99 €/ Monat* im Paket.Von März bis zum 30. September gilt ein Bestandsschutz für Hecken, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden. Daher müssen Gartenbesitzer zu Säge und Schere greifen, noch bevor es Frühling wird. Derzeit allerdings empfiehlt sich noch etwas anderes: ein Blick auf das Thermometer.
«Schneiden darf man bei bis zu fünf Grad minus», erklärt August Forster, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in Bad Honnef bei Bonn. Sollte es jedoch kälter sein, schade ein Schnitt den Pflanzen: «Der Zweig wird gequetscht, und es gibt keinen sauberen Schnitt, der gut verheilen kann.»
Beim Schnitt sollte man die Zweige betrachten: Wohin werden sie wohl wachsen, und wohin will man, dass die Hecke wächst? Rausgeschnitten werde, was nicht passt. «Als Faustregel gilt, dass man bis zu einem Drittel wegnehmen kann», sagt der Gartenexperte.
Das Verbot, Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, ist Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes. Ebenfalls verboten sind der Einsatz von chemischen Vernichtungsmitteln und das Abbrennen von Feldrainen, Böschungen und Straßenbepflanzungen. Bei Verstößen kann es laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geben. Weiterhin erlaubt sind das ganze Frühjahr und den Sommer über laut Forster aber Formschnitte, wobei neue Triebe und sonstiger Zuwachs gestutzt werden.

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