Nichtzulassungsbeschwerde: Neue Diskussionen um das Riesenwindrad
BOCHUM Neues Wasser auf die Mühle: Kurz vor Toresschluss hat die Godewind-Gesellschaft beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eine Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen XXL-Windrad an der Stadtgrenze zu Bochum-Gerthe eingereicht.
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Nach dem Spruch zum endgültigen Aus fürs Riesenwindrad und der Nichtzulassung der Revision vor gut vier Wochen hatte die Betreibergesellschaft einen Monat Zeit, ein Veto einzulegen, damit das Urteil nicht rechtskräftig wird.
Jetzt haben die Landwirte von der Godewind GbR wiederum vier Wochen Zeit, um ihre Beschwerde zu begründen. Wie Lau erklärte, entscheide dann das Bundesverwaltungsgericht, ob es die Revision zulässt oder die Entscheidung des OVG bekräftigt. Lau: „Das kann bis zu einem halben Jahr dauern.“
Positive Signale
Die vier verbleibenden Wochen wollen die Landwirte um Sprecher Heiner Bünger nutzen, um eine Einigung mit den sechs klagenden Parteien zu erreichen. Und da gibt sich Bünger äußerst optimistisch.
Der Landwirt erklärt: „Ich habe positive Signale zumindest von fünf der sechs Parteien, dass sie ihre Klage zurückziehen.“ Gegen eine finanzielle Entschädigung. Bei einem ersten Mediationsgespräch sei man angesichts der angebotenen Summe noch ohne Ergebnis auseinander gegangen.
„Wir haben unser Klageziel erreicht"
Das „Schmerzensgeld“ solle jetzt allerdings erhöht werden. Für den Schaden aufkommen muss, wie Bünger bestätigt, die KSA, eine Stelle zum Kommunalen Schadensausgleich westdeutscher Städte, angesiedelt bei der Stadt Bochum.
„Wir haben unser Klageziel erreicht“, erklärt Klägerin Barbara Gröger. Nämlich die Bestätigung des OVG, dass das Windrad eine optische Bedrängung darstelle. Sollte eine finanzielle Entschädigung in akzeptabler Höhe angeboten werden, wäre sie bereit, neu zu überlegen.
„Wie es weitergehen soll, wird der Rat in Bochum voraussichtlich im Oktober entscheiden“, erklärte gestern Stadtbaurat Dr. Ernst Kratzsch. „Kommt es zu einer privaten Einigung, löst sich der Prozess wieder auf.“ Er rechne im Übrigen damit, dass es erst zu möglichen Schadensersatzforderungen komme, wenn ein rechtskräftiges Urteil da sei.

















