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Bahnübergang Obere Münsterstraße
FDP für Schließung an Dortmunder Straße
Von Peter Wulle am 1. Dezember 2009 11:29 Uhr
CASTROP-RAUXEL Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gegen die Stadt Castrop-Rauxel im Verfahren um den Bahnübergang Obere Münsterstraße entschieden. Im Rathaus wird offenbar fieberhaft nach Lösungen gesucht. Die FDP dagegen fordert, die Schließung eines Bahnübergangs nun nicht mehr auf die lange Bank zu schieben.
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Der Bahnbergang Obere Münsterstraße.
Die Urteile der Vorinstanzen in dem seit 2004 andauernde Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn Netz AG und der Stadt Castrop-Rauxel über die Schließung des Bahnübergangs für den Kraftfahrzeugverkehr sind rechtskräftig.  Die FDP sieht sich durch das Urteil in ihrer Haltung bestätigt. Die Liberalen wollten es von Beginn an nicht auf eine juristische Entscheidung ankommen lassen und der Bahn die Schließung des Bahnübergangs an der Dortmunder Straße als Alternative anbieten.

Grabowski: "Thema muss endlich angegangen werden" 

„Es hat Gespräche darüber gegeben und wir haben auch das Signal bekommen, dass die Bahn darüber verhandeln würde“, erklärt FDP-Chef Christoph Grabowski. Jetzt müsse das Thema endlich angegangen werden. „Die Stadt hat gemeint, sie wäre klüger als die Bahn. Jetzt hat sie vor dem höchsten Gericht, das es gibt, verloren. Das ist eine Ohrfeige und die Schließung eines Bahnübergangs in Castrop lässt sich jetzt nicht mehr auf die lange Bank schieben“, so Grabowski.

Im Rathaus wird das Vorgehen erörtert

Im Rathaus wird derzeit das weitere Vorgehen erörtert. Vorerst bleibt der Bahnübergang an der Oberen Münsterstraße geöffnet. „Die Stadt wurde durch die Rechtsprechung nicht zur sofortigen Schließung des Bahnübergangs verurteilt, sondern es wurde lediglich gerichtlich bestätigt, dass aus der Kreuzungsvereinbarung gegenwärtig die Pflicht zur Schließung des Bahnübergangs fortbesteht und durch das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr auf sachliche Richtigkeit hin überprüft wird“, heißt es in einer Presseerklärung der Verwaltung.
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