E.ON in Datteln: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kraftwerks-Urteil
CASTROP-RAUXEL/DATTELN Im Rechtsstreit um den Bau des Steinkohlekraftwerks im benachbarten Datteln haben die Stadt Datteln und E.ON eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen.
Die Baustelle des Kohlekraftwerks in Datteln. (Foto: dpa)
Waltroper Landwirt klagte
Als Grund für die Entscheidung führte das OVG unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der
Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Die Anlage liege zu nahe an Wohngebieten. Damit wurde der Klage eines Landwirts aus Waltrop stattgegeben.
Für den Fall einer Aufhebung der Genehmigung für das Kraftwerk müsste E.ON die Anlage zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Nach seiner Fertigstellung sollte das Kraftwerk mit einer Leistung von rund 1050 Megawatt eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2011 sollte das Kraftwerk in Betrieb gehen.
BUND fordert totalen Baustopp
Der Umweltverband erwartet nun, dass der auf Grundlage der verschiedenen BUND-Eilanträge im parallelen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verhängte teilweise Baustopp erweitert wird. Die Bezirksregierung Münster habe dies für den Fall angekündigt, dass das Urteil des Bebauungsplanes rechtskräftig wird.
Stadtrat tagt Mittwoch
Im Hinblick auf die für Mittwoch erwartete Entscheidung des Dattelner Stadtrats über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes forderte der BUND, das Verfahren zu beerdigen. Es sei eine Illusion, anzunehmen, dass die jetzt höchstrichterlich bestätigten massiven Rechtsverstöße der Kraftwerksplanung geheilt werden könnten.

















