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Medienhaus Lensing
07.01.2010 13:37 Uhr
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Bürgerwindrad: Der Antrag im Wortlaut

CASTROP-RAUXEL Im Folgenden der Antrag von Leonore Schröder und Martin Hoffmann an die außerordentliche Versammlung der Betreibergemeinschaft Bürgerwindrad Castrop-Rauxel am 14. Januar 2010:

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DEW setzt verstärkt auf Windenergie. (Foto: Goldhahn)

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"Die Versammlung der Bürgerwindradgesellschaft möge beschließen, Herrn Heinrich Breuckmann von seiner Funktion als Geschäftsführer der Gesellschaft abzulösen. Begründung: Geschäftsführer Heinrich Breuckmann ist über seine Frau in die Klage gegen die neue Windkraftanlage in Bochum-Gerthe involviert.

In der örtlichen Presse wie schon auf der emotionalpolemischen Bürgerversammlung in Obercastrop trat Herr Breuckmann als Wortführer der Kritiker der neuen Anlage auf, wobei die üblichen Vorwürfe gegen Windkraftanlagen – Lärm, Schattenschlag, Eiswurf, Verschandelung der Landschaft, Eingriff in den Landschaftsschutz, Bereicherung der Betreiber durch angeblich hoch subventionierte Einspeisevergütung – thematisiert wurden.

Eine objektive Beurteilung dieser Vorwürfe, die allesamt durch Fakten wie auch durch Betrachtung der entsprechenden Bestimmungen des BauGB, §35 und des Windkrafterlasses von NRW aus 2005 zu entkräften sind, ist ausgeblieben. Dies aber wäre, insbesondere den Medien gegenüber, Aufgabe des Geschäftsführers einer Windkraftanlage gewesen.

Obwohl Herr Breuckmann und seine Frau die Klage inzwischen gewonnen haben, bleibt festzuhalten, dass die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu prüfenden Werte „Lärm“ und „Schattenwurf“ nicht beanstandet werden konnten. Der Klagegrund „optische Bedrängnis“ ist rein subjektiver, psychischer Natur und damit als negative Umwelteinwirkung nicht zu objektivieren, sondern nach bisheriger Rechtsprechung nur in der Einzelfallprüfung zu entscheiden. Gerade in diesem Punkt hat das OVG Münster seine eigene frühere Rechtsprechung gekippt.

Das Urteil beruht in diesem Falle auf einer zweifachen Kehrtwendung sowohl des OVG in Münster wie auch des Richters des VG Gelsenkirchen, der in der ersten Verhandlung eine optische Beeinträchtigung nicht feststellen konnte. Die oben angeführten Vorurteile gegen die Windkraft können auch gegen das Windfeld in Schwerin und gegen die Windkraftanlage des Bürgerwindrades eingewendet werden.

Das durch Herrn Breuckmann betriebene negative Medien-Echo hat die allgemeine Ablehnung von Windkraftanlagen und die vielen Fehlinformationen über sie wieder bestärkt. Dadurch bringt Herr Breuckmann unsere Gesellschafter in Erklärungsnot, schaden dem guten Ruf der Gesellschaft (Stichwort Abzocke) und konterkariert den Gesellschaftszweck. Hier liegt u.E. im Sinn des § 6712,1 BGB eine große Pflichtverletzung unseres Geschäftführers vor.

Wer als Repräsentant einer Windkraftanlage eine andere zu verhindern versucht, nur weil sie nahe seinem eigenen Wohnsitz errichtet werden soll, handelt inkonsequent und doppelzüngig und ist nicht geeignet, die Notwendigkeit von Windenergie glaubwürdig und engagiert zu vertreten. Deshalb ist Herr Breuckmann als Geschäftsführer bei der Bürgerwindradgesellschaft abzuwählen."
  • Leonore Schröder, Martin Hoffmann und 48 weitere Gesellschafter


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