Kreisliga-Relegation: SG muss gegen den Abstieg spielen - Kann aber nach Abpfiff klagen
CASTROP-RAUXEL Fußball verrückt: Die SG Castrop muss an Pfingstmontag zum Relegationsspiel gegen den Abstieg antreten. Das hat die Spruchkammer des Fußballkreises Herne am Mittwochabend entschieden. Da die entsprechende Frist jedoch erst Ende kommender Woche endet, könnte die SG auch nach Abpfiff noch Einspruch einlegen.
Trainer Theis: "Das passt mir nicht"
Obwohl von sportrechtlicher Seite das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, wird das Spiel ausgetragen. Zehn Tage bleiben den Castropern seit dem Tag der Urteilsverkündung, um Einspruch zu erheben und vor die Bezirksspruchkammer zu ziehen. Ein Umstand der bei der SG für Befremdung sorgt.
"Es passt mir nicht, dass während eines schwebenden Verfahrens gespielt wird", sagte Trainer Armin Theis. Kritisch äußerte sich der Coach auch über die Wahl des Sportplatzes beim ESV Herne. Auf der dortigen Asche fühle sich der Gegner zu Hause, ganz im Gegensatz zu den an Kunstrasen gewöhnten Castropern.
Kanzlei als Ratgeber hinzugezogen
Der Verein hat nach der Niederlage vor der Kreisspruchkammer nun eine Rechtskanzlei als juristischen Ratgeber hinzugezogen. Die Option, auch nach dem Relegationsspiel noch in Revision zu gehen hält sich der Verein weiter offen.
"Ich weiß, dass ist unschön gegenüber VfB Börnig", meint der SG-Vorsitzende Björn Klieve: "Aber Recht ist Recht. Und dann müssen wir auch unser Recht bekommen."
Im Streit vor der Spruchkammer ging es um das letzte Spiel der A-Liga-Saison gegen SV Holsterhausen (0:2). Schiedsrichter Roger Roy Gad (Erkenschwick) hatte kurz vor dem Ende der regulären Spielzeit ein Tor der Herner anerkannt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt die Partie wegen eines Fouls selbst unterbrochen hatte. Der Unparteiische wird zu einer Schulung geschickt.














