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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Stadt Dortmund bekommt Recht beim Grabeland
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| am 18. September 2009 17:33 Uhr | ||
| DORTMUND Klagen gegen die per Ordnungsverfügung erhobene Forderung der Stadt Dortmund auf Abriss der Bauten auf den Grabeländern am Emscherpfad und am Hahnenmühlenweg in Dortmund-Dorstfeld haben offenbar keine Aussicht auf Erfolg. | ||
Das sei u.a. der Fall, weil eine Bebauung dort den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widerspreche. Bestandsschutz, stellt das Gericht fest, komme ebenfalls nicht in Frage. Ohne Aussicht auf Erfolg Denn das setze voraus, dass die Bauten seinerzeit legal errichtet worden seien oder mindestens einmal mit dem Baurecht in Einklang gestanden hätten. Das Gericht bittet die Verfahrensgegner der Stadt daher um Mitteilung, ob die Verfahren weiter geführt werden sollen. Derzeit sind beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 23 Klagen gegen die Ordnungsverfügungen der Stadt anhängig, drei von Pächtern mit Wohngebäuden auf den Grabelandparzellen Emscherpfad sowie 20 von Pächtern mit Bauten auf Grabelandparzellen am Hahnenmühlenweg. 11 Fälle sind ohne Aussicht auf Erfolg In elf Fällen (keines der Wohngebäude) wurde den Klägern mit gerichtlicher Verfügung mitgeteilt, dass die Klage gegen die Beseitigungsverfügung keine Aussicht auf Erfolg hat. |
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