Aktualisierung 22.35 Uhr: Bis auf winzige Scharmützel verlief der Auftakt zum großen Demo-Wochenende friedlich. Jetzt wartet alles gespannt auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Rechts-Demo - ja oder nein? Oder nimmt es die Klage gar nicht erst an? Wir werden Sie hier rechtzeitig informieren. Außerdem setzen wir an gleicher Stelle am Samstagvormittag unseren Live-Ticker fort und berichten ggf. von weiteren Aktionen in der Nacht zu Samstag. Eine Gute Nacht wünscht Ihr Live-Ticker-Team der Ruhr Nachrichten.
Aktualisierung 22.21 Uhr: Die Polizei zieht ein erstes Fazit des Demo-Geschehens via Pressemitteilung. 268 Rechte trafen sich zu ihrer Kundgebung am der Katharinenstraße. Mehr als 300 Gegendemonstranten waren hinter den Absperrungen. Die Polizei nahm vier rechte Demonstranten in Gewahrsam, weil diese Platzverweise nicht befolgt hatten. Einen Links-Demonstranten nahm die Polizei fest, weil er einen Polizisten angegriffen hatte.
Im Rahmen der Versammlung der Rechtsextremisten wurde gegen Ende der Veranstaltung ein altes HJ-Lied gesungen, dass nach Bewertung der Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 86 a StGB (Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erfüllt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Aktualisierung 21.50 Uhr: Die Polizei hat nach Beobachtung gezielt einen jungen Mann aus dem Lager der Gegendemonstranten festgenommen. Der Mann wurde abgeführt. Warum die Festnahme? Noch unbekannt.
Aktualisierung 21.45 Uhr: Die Polizei separiert die Rechten und geleitet sie entweder zu den Zügen oder Stadtbahnen. Die Zugänge zur U-Bahn an der Kampstraße, am Freistuhl und im Hauptbahnhof sind von der Polizei gesperrt, damit ausschließlich die rechten Demonstranten abfahren können. Auch entlang der Rheinischen Straße hat die Polizei die U-Bahn-Stationen gesichert. Bekanntlich wohnen zahlreiche Rechte im Bereich Dorstfeld.
Aktualisierung 21.36 Uhr: Das offizielle Demo-Ende. Die Polizei will die rechten Teilnehmer zu den Zügen der Deutschen Bahn und den U-Bahnen geleiten. Beim Abmarsch provozieren sich beide Seiten. Die Polizei hat die Helme aufgezogen. Der Abmarsch verzögert sich immer wieder. Es gibt kleinere Rangeleien.
Aktualisierung 20.31 Uhr: Die Situation am Hauptbahnhof ist recht entspannt, bis auf kleinere Handgemenge zwischen Rechten und Pressefotografen gab es keinerlei Ausschreitungen.
Aktualisierung 20.08 Uhr: Auch am Infowürfel zum DFB-Museum ist ein lauter Alarm losgegangen und übertönt das Konzert der Rechten komplett. Offensichtlich wurde auch dort ein Gerät deponiert. Die Polizei greift nicht ein. Nach Angaben unserer Reporter haben sich am Hauptbahnhof etwa 200 Rechtsextreme und 300 Gegendemonstranten versammelt.
Aktualisierung 19.37: Gerade wurde der Alarm beim Döner-Imbiss Anadolu-Grill ausgelöst. Die Aktion war ein gezielter Störversuch gegen das Nazi-Konzert. Unserer Reporter berichtet von einer Art elektronischer Alarmanlage, die an ein Handy angeschlossen war. Durch einen Anruf wurde diese Anlage ausgelöst. Die Polizei hat das Handy samt angeschlossenem Modul sichergestellt.
Aktualisierung 18.53: Eine harte Nuss für Juristen. Hier ist die wohl entscheidende Norm: § 90 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Absatz 2. Da heißt es: "Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden.
Fotostrecke 2010: Mehr Polizisten als Demonstranten in der Innenstadt (Freitagabend)
Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde."
Aktualisierung 18.32 Uhr: Die Kundgebung mit Rechtsrock sollte um 18 Uhr beginnen, zurzeit sind etwa 25 Neonazis und 100 Gegendemonstranten an Katharinenstraße. Stärkste Personengruppe ist die Polizei mit mehreren hundert Kräften im Bereich Bahnhof. Ein Hubschrauber kreist über dem Hauptbahnhof und verschafft dem Stab im Polizeipräsidium einen Überblick.
Aktualisierung: 18.30 Uhr: Es bleibt kompliziert: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt auf unsere Anfrage den Eingang der Neo-Nazi-Klage gegen das Demo-Verbot. Zur Zeit befassten sich die Richter mit der Sache. Unklar ist, ob die Klage nach dem Auslassen der zweiten Instanz überhaupt angenommen wird. Dies sei ein Sachverhalt der mit geprüft werde, so ein Sprecher des Gerichts. Er wollte sich nicht festlegen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Aktualisierung 18.18 Uhr: Die Polizei bestätigt, dass die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte Verbotsverfügung gegen den rechten Aufmarsch am Samstag nach dem Verstreichen der Einspruchsfrist Bestand hat. "Die Neonazidemo bleibt verboten." Allerdings habe der Anmelder beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bleibe abzuwarten. Folgt man der Bewertung von OVG-Richter Lau dürften die Verfassungsrichter die Klage aber gar nicht erst annehmen.
Aktualisierung 18.14 Uhr: Das linksalternative S4-Bündnis hat seine Demonstration durch die Nordstadt für beendet erklärt. Viele Teilnehmer werden sich nun wohl dem Protest gegen das rechte Konzert an der Katharinentreppe anschließen.
Aktualisierung 18.06 Uhr: Starke Polizeikräfte kontrollieren derzeit die Innenstadt. Immer wieder gibt es Ausweiskontrollen. Fußgänger haben über die Katharinenstraße keinen Zugang zum Hauptbahhof. Im Bahnhof sind Kräfte der Bundespolizei aufgezogen. Viele Passanten bleiben stehen und beobachten das Geschehen.
Aktualisierung 17.49 Uhr: Offensichtlich werfen die Rechten mit Nebelkerzen. Ein von ihnen angekündigter Gang direkt vor das Bundesverfassungsgericht ist
nicht möglich, erklärte Dr. Ulrich Lau, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, auf Anfrage unserer Redaktion. "Voraussetzung für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist, dass der normale Rechtsweg ausgeschöpft wurde", so Lau. Und das haben die Rechten nicht getan, weil sie die vom OVG gesetzte Frist für den Einspruch verstreichen ließen.
Fotostrecke 2010: Rund 4000 Polizisten bei Demo-Großeinsatz
Aktualisierung 17.40 Uhr: Die Rechten sorgen für neue Verwirrung als sie im Internet ankündigten, direkt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Auch bei der Polizei herrschte Unklarheit, ob eine solche „Sprungrevision“ juristisch überhaupt möglich ist. „Wir prüfen das zur Zeit“, so ein Polizeisprecher. Es ist aber davon auszugehen, dass nach dem Verstreichen der Einspruchsfrist der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Aktualisierung 17.18 Uhr: Die Polizei hat zur Kenntnis genommen, dass das Demonstrationsverbot weiter besteht. Man bereitet sich aber weiterhin auf einen Großeinsatz am Samstag vor - die Anzahl der Beamten wird nicht reduziert. Hintergrund: Sollten Neonazis trotz des Verbots aktiv werden, will die Polizei das verhindern.
Aktualisierung 16.58 Uhr: Der bereits alarmierte 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts als zweite Instanz für eine juristische Entscheidung über das Demo-Verbot hatte den Anmeldern des rechten Aufmarsches eine Frist bis 16 Uhr für einen Einspruch gesetzt. Bis jetzt ist aber noch immer kein Einspruch eingegangen, erklärte ein Sprecher des OVG. Damit bleibt das Verbot bestehen!
Aktualisierung 15.58 Uhr: Die Rechten lassen sich Zeit. Aktuell ist beim Oberverwaltungsgericht in Münster noch keine Beschwerde gegen das Demo-Verbot eingegangen.
Aktualisierung 15.20 Uhr: Auch der neue Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann beteiligt sich am Samstag am Protest gegen Rechts auf dem Nordmarkt und findet dazu deutliche Worte. "Auch wenn wir uns am liebsten mit Abscheu abwenden möchten, wenn Ewig-Gestrige ihre Parolen schreien - wir müssen uns als Demokraten diesem braunen Ungeist entgegenstellen", so Bollermann.
Mit großer Besorgnis nehme die Bezirksregierung wahr, dass die Gewaltbereitschaft der Neo-Nazis neue Dimensionen erreicht habe. Dies sei ein "untrügliches Zeichen dafür, dass die Rechtsextremen nicht nur Feinde dieses Staates, sondern Feinde aller Menschen sind."
Aktualisierung 15.08 Uhr: Jetzt gibt es doch eine Demonstrationsabsage: Das linksalternative S4-Bündnis hat seine Demo, zu der immerhin bis zu 5000 Teilnahme erwartet wurden, für Samstag abgesagt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (vor dem Betriebsausflug) das Verbot der Polizei, in der Innenstadt zu demonstrieren, bestätigt. Mit der zugewiesenen Route in der östlichen Innenstadt ist das Bündnis aber nicht einverstanden.
Jetzt ruft das S4-Bündnis dazu auf, sich an anderen angemeldeten Gegendemos zu beteiligen. Man werde sich seinen Weg zum Protestieren suchen, heißt es in einer Erklärung.
Aktualisierung 14.50 Uhr: Kleines Problem: Das Oberverwaltungsgericht hat heute seinen Betriebsausflug. Der 5. Senat muss eigens aus Essen zurück nach Münster beordert werden, um über eine Beschwerde der Rechten zu entscheiden.
Aktualisierung 14.24 Uhr: Die Anmelder der Nazi-Demonstration haben im Internet auf die Bestätigung des Verbots reagiert. Sie kündigen dort an, unverzüglich vor das Oberverwaltungsgericht in Münster zu ziehen. Man sei weiter zuversichtlich, dass die Demo genehmigt wird.
Erstes Urteil und Hintergründe
Im Internet hatten die Rechten bereits angekündigt, notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Im Zweifelsfalle fällt eine endgültige Entscheidung, ob die rechte Demo verboten bleibt oder doch stattfinden kann, am späten Freitagabend oder sogar erst am Samstagmorgen. Dortmunds Polizeipräsident Hans Schulze hatte den rechten Aufzug, zu dem rund 1500 Teilnehmer aus ganz Deutschland erwartet werden, am Donnerstagmorgen verboten.
Hintergund: 19-Jähriger verhaftet
Hintergrund ist die Verhaftung eines 19-jährigen Neo-Nazis aus Aachen, der im Verdacht steht Sprengkörper selbst gebaut zu haben, um sie etwa gegen Polizisten oder Blockierer der rechten Demo einzusetzen.
Polizeipräsident Hans Schulze begrüßt die Entscheidung des Gerichts, die in den entscheidenden Punkten der Argumentation der Dortmunder Polizei folge. "Ich hoffe, dass das Demonstrationsverbot nach dem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts auch in den nächsten Instanzen Bestand haben wird", sagte der Polizeipräsident.
Gericht teilt Sorge der Polizei
Das Gericht schließt sich in seiner Entscheidungsbegründung der Sorge der Polizei an. Vor dem Hintergrund der Festnahme des 19-jährigen Sprengstoff-Bastlers aus der rechten Szene bestehe demnach eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“, „dass bei den zu erwartenden Aktionen von Rechts aus der Versammlung heraus gegen die Blockaden (sogar) Sprengsätze eingesetzt werden könnten“. Damit könne es zu Gefahren für Leib und Leben von Demonstranten oder Polizeibeamten kommen.
„Da es faktisch nicht möglich sei, alle der polizeilich erwarteten 1200 bis 1500 Teilnehmer der Versammlung nach Sprengmitteln zu durchsuchen“, bestünden keine anderen geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der „drohenden massivsten Gefahren für Leib und Leben“ als das Verbot, führt das Gericht aus - verbunden mit dem Hinweis, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden kann. Noch ist dort aber keine Beschwerde eingegangen.
Demonstrationen am Freitagabend
Nicht verboten ist eine Veranstaltung der Rechten mit Rockkonzert, das an diesem Freitag (3.9.) um 18 Uhr an der Katharinenstraße stattfinden soll. Auch dazu sind bereits Gegendemonstrationen u.a. der Grünen angekündigt. Experten befürchten, dass sich die Auseinandersetzung zwischen Rechts und Links nun auf diesen Abend konzentrieren könnte.
Die meisten für Samstag angekündigten Gegendemonstrationen sollen auf jeden Fall stattfinden. Der Großteil der Veranstalter - von der Stadt bis zum Bündnis Dortmund gegen Rechts - kündigten an, an ihren Plänen festzuhalten. Nur das S4-Bündnis verzichtet auf eine eigene Demo und ruft dazu auf, sich anderen Veranstaltungen anzuschließen.