Viele betroffene Häuser: Bergbauschäden verjähren nicht
DEUSEN Bergschäden sind in Deusen ein Dauerthema. Aber eines, das nicht an Relevanz verliert, wie die Sitzung der Interessengemeinschaft bergbaubeeinträchtigter Haus- und Grundeigentümer (IBHG) zeigte. Die Geschädigten wollen für ihr Recht hart kämpfen.
Sie informierten über Bergbauschäden in Deusen: (v.l.) Peter Strege, Reinert Schramowski, Rechtsanwalt Sigurd Gerosch und Alfred Becker. (Foto: Stephan Schütze)
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Das geschäftsführende Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft bergbaubeeinträchtigter Haus- und Grundeigentümer (IBHG) sprach zusammen mit Rechtanwalt Sigurd Jerosch im fast bis auf den letzten Platz besetzten katholischen Gemeindehaus über die Situation in Deusen.
Siedlergemeinschaft hatte eingeladen
Zu der von Peter Strege geleiteten Versammlung hatte der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft, Rainer Schramowski, eingeladen, weil die Befürchtung bestand, dass 30 Jahre nach Ende des Steinkohle-Abbaus die Verjährungsfrist für Bergbau-Schäden auslaufen könnte.
Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Denn sonst hätten die beiden Referenten sich die Antworten auf die zahlreichen Fragen der Deusener Häuslebauer sparen können.
Diese drehten sich überwiegend um Risse in Wänden, um Schieflagen und rechtliche Möglichkeiten. Aber auch eventuell infolge von Bergsenkungen an den Abwasserkanälen entstandene Schäden sowie Methan-Gast-Austritte, z.B. am Deusenberg, wurden angesprochen.
Nie ohne sachkundigen Beistand verhandeln
Tipp der beiden Experten: Auf keinen Fall ohne einen sachkundigen Beistand, dem man vertrauen kann, mit dem Bergbau verhandeln. An von den Fragestellern vorgebrachten Beispielen zeigten Alfred Becker und Sigurd Jarosch auf, welche Möglichkeiten es für Hausbesitzer gibt, um den Bergbau für die beim Kohleabbau entstandenen zur Kasse zu bitten.
Problematisch seien nur Fälle, wenn bereits Unterschriften und Verzichtserklärungen existieren: „Wenn der letzte Brief vom Bergbau vorliegt, dann ist die Sache erledigt!“
Beim Kauf vorsichtig sein
Die beiden Bergschäden-Experten gaben auch den Rat, beim Kauf von Häusern in Deusen besonders vorsichtig zu sein und sich fachkundig beraten zu lassen, denn – ähnlich wie beim Gebrauchtwagenkauf – würden naturgemäß häufig die negativen Aspekte verschwiegen. Im Zweifelsfall müsste die Alarmglocke schlagen: „Lassen Sie die Finger davon!“
Es gab aber auch eine positive Mitteilung: Aufbrüche wie auf der A 45 sind in Deusen nicht zu befürchten, weil die ehemaligen Förderbereiche in 1500 Meter Tiefe lägen.













