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Emscherpfad
Gericht urteilt gegen illegales Grabeland-Haus
Von Oliver Volmerich am 9. Februar 2010 10:49 Uhr
DORSTFELD Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in erster Instanz die Verfügung der Stadt Dortmund für rechtens erklärt, nach der ein ohne Genehmigung errichtetes Wohnhaus auf der Gabelandfläche am Emscherpfad binnen sechs Monaten abgerissen werden muss.
Die umstrittenen Grabeland-Flächen am Emscherpfad in Dorstfeld.
Archivfoto Oskar Neubauer
Es kommt Bewegung in den Rechtsstreit um das ohne Baugenehmigung erreichtete Wohnhaus auf der städtischen Grabelandfläche am Emscherpfad 96: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in erster Instanz die Position der Stadt Dortmund bestätigt. Danach ist die Ordnungsverfügung des Bauordnungsamtes vom 19. Juni 2007 rechtens, mit der der Eigentümer aufgefordert wurde, das Gebäude innerhalb von sechs Monaten abzureißen.

Urteilsbegründung steht noch aus

Obwohl der Stadt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, hat bei der Entscheidung offenbar eines eine besondere Rolle gespielt: Auf Luftbildern aus der Zeit von 1966 bis 1976 ist auf der Parzelle keinerlei Bebauung zu erkennen.

Damit sei das Argument des Klägers nicht mehr tragfähig, nachdem der Ursprung des Gebäudes ein "Behelfsbau" aus der Nachkriegszeit gewesen sei, so die Stadt.

Der geforderte Abriss wird aber wohl noch auf sich warten lassen. Denn der Bewohner des Hauses kündigte inzwischen an, in Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu gehen.

Die Gerichts-Entscheidung zu zwei weiteren "Schwarzbauten" am Emscherpfad steht noch aus. Auch in diesen Fällen hatten die Nutzer gegen die Abrissverfügung der Stadt geklagt.
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