Neue Serie: Sie fragen - Experten vor Ort antworten
HALTERN Darf man das? Das wollten Sie immer schon mal fragen - und vor allem eine Antwort finden. Wir starten eine neue Serie: Sie fragen, wir suchen den Experten vor Ort, der eine Antwort gibt. [Mit Formular]
Wann muss man Schnee räumen?
Das ist eindeutig festgelegt, bestätigt Georg Bockey, Pressesprecher der Stadt: „Für Haltern gilt: In der Zeit von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Eisglätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Eisglätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Eisglätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr am folgenden Tag zu beseitigen.“
Nachbarschaftshilfe
Raphaela Marquardt geht noch weiter ins Detail: „Wenn die Nachbarin im Krankenhaus ist, und keiner kann den Schnee fegen, fällt das unter Nachbarschaftshilfe?“ Offiziell, heißt es in den Stadtstatuten, „ist die Reinigung der Gehwege grundsätzlich den Eigentümern der an sie angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen“. Für den Urlaub oder auch im Krankheitsfall muss eine Regelung getroffen sein. Moralisch gesehen, und bei einer gut funktionierenden Nachbarschaft, springt tatsächlich der Nachbar ein. Gesetzlich verpflichtet wäre er aber nicht.


















