Gerichtsurteil: Freundin mit heißem Wasser verbrüht
LÜNEN Weil er seine Freundin im Streit mit heißem Wasser übergossen hatte, stand ein 30-jähriger Angeklagter vor Gericht. Beim dritten Verhandlungstermin wurde am Freitag das Urteil gesprochen: Ein Jahr und sechs Monate Strafe, ausgesetzt zur Bewährung und eine Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.
Ein Mann, der seine Freundin mit heißem Wasser übergossen hatte, ist jetzt von einem Richter verurteilt worden. (Foto: dpa)
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Ex-Freundin hat Narben
Lautete die Anklage zunächst auf vorsätzlicher Körperverletzung, beschloss das Gericht nach Beratung, den Vorwurf der Vorsätzlichkeit fallen zu gelassen, da man die nicht nachweisen könne. Übrig blieb der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.
Vorsätzlichkeit war nicht nachweisbar
Hätte das Gericht die Vorsätzlichkeit nachweisen können, wäre das Urteil wohl nicht so milde ausgefallen, zumal es im Vorstrafenregister des Angeklagten fünf Einträge gab. Für den Angeklagten ist die Sache damit nicht ausgestanden, er wird sich wohl noch zivilrechtlichen Ansprüchen des Opfers stellen müssen.



























