Abstimmung: Gestaltungssatzung nicht mehr zeitgemäß
LÜNEN Es ist ein Thema, das bewegt: Die geltende Gestaltungssatzung in der alten Bergmannssiedlung in Horstmar könnte verhindern, dass eine Familie mit einem mehrfach behinderten Kind anbauen darf, damit das Kind nicht mehr von Etage zu Etage getragen werden muss.
Das typische Bild der Zechenhäuser soll mittels der Gestaltungsatzung erhalten bleiben. (Foto Hirsch)
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Ein Thema daher auch mit politischer Brisanz, das am Dienstag, 31. Januar, auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung steht (17 Uhr, Rathaus).
Der Arbeitskreis Stadtentwicklung der CDU tendiert zu flexibleren Regelungen als bisher. Ein reines Beharren am Bestand auf die nächsten Jahrzehnte könne nicht der richtige Weg sein, so der Tenor der Diskussion.
Anforderungen ändern sich
„Zwar ist der Erhalt des Bestandes als historisches Zeugnis und besonders der Charakter des durchgrünten Wohnens ein Lüner Markenzeichen; es muss aber auch gesehen werden, dass sich seit Schaffung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen die Technik zur Energieeinsparung weiterentwickelt hat und die Anforderungen an den Wohnraum einen laufenden Wandel durchmachen“, erklärt Arbeitskreis-Leiter Arno Feller.
Hierzu gehöre sowohl die Möglichkeit Zuschnitte für Senioren möglich zu machen, die in ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt sind, als auch der Gesichtspunkt Lünen für junge Familien noch attraktiver zu machen. In Zechensiedlungen könne noch für einen deutlich geringeren Preis als selbst im einfachsten Neubaubereich Eigentum erworben werden, so die CDU.
Ideal für junge Familien
Hinzu komme, dass die Siedlungen gut an Nahversorgung und ÖPNV angebunden seien und die meist sehr großen Grundstücke eine fantastische Spielfläche für Lüner Kinder böten. Diese Vorteile würden jedoch häufig nicht mehr als hinreichend bedeutend angesehen, da die Beschränkungen zum Aus- und Umbau sehr groß seien.




























