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Landgericht Bochum
Einbrecher-Familie angeklagt - Mehrere Einbrüche in Lünen
am 5. Februar 2010 17:50 Uhr
LÜNEN/BOCHUM Dreiste Diebe vor dem Richter: An Bochumer Landgericht hat der Prozess gegen fünf Mitglieder einer Großfamilie begonnen. Bei einer Serie von Einbrüchen waren sie in Lünen besonders aktiv. Die Fünfer-Gruppe setzt vor Gericht auf "schweigende Verteidigung".
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Fünf Mitglieder einer Großfamilie sind vor dem Bochumer Landgericht wegen einer Einbruchserie angeklagt.
Foto: Archiv
Staatsanwalt Klaus-Peter Kollmann wirft den Angeklagten vor, von Januar bis August 2009 nahezu täglich auf Einbruchstour gegangen zu sein. Die Großfamilie – Vater (44), Mutter (43), Tochter (20), Sohn (20) und Schwiegertochter (22) - soll auf fast jedes Szenario vorbereitet gewesen sein. Regelmäßig sollen sie die Handy-Karten getauscht haben.

Ausgangspunkt für die Diebestouren soll die Familienwohnung in Recklinghausen gewesen sein. Während die „Kinder“ auf Einbruchstour gegangen sein sollen, sollen die Eltern im Hintergrund gewirkt, Goldpreise studiert und sich um die Beuteverwertung gekümmert haben.

Erst geklingelt, dann die Türen manipuliert

In Lünen sollen die Täter unter anderem an der Horstmarer Straße und an der Kantstraße zugeschlagen haben. Die Beute hier: Bargeld, Schmuck, Parfüm. Andere Tatorte lagen unter anderem in Waltrop, Dortmund, Hannover, Lübeck und Xanten.

Die Täter sollen erst geklingelt, später Wohnungstüren aufgehebelt und dann abgeräumt haben. Zum Teil sollen sie die Mechanismen der Haustüren mit so genannten „Flippers“ (Kunststoffstücken) manipuliert haben. Bevorzugte Beutestücke: Bargeld und Schmuck. Aber auch Nerzmäntel, Parfüm und Geschirr ließen sie mitgehen. Schaden: über 150.000 Euro.

Noch keine Geständnisse


Zum Auftakt hat sich noch keiner der Fünfer-Gruppe zu den Vorwürfen geäußert. Man werde sich „schweigend verteidigen“, hieß es. Alle Verteidiger bezweifelten die Verwertbarkeit der Beweise, warfen Polizei und Staatsanwaltschaft mit Blick auf die über ein halbes Jahr durchgeführten Observierungen (Telefonüberwachung) „Willkür“ und „eklatante Rechtsstaats-Verletzungen“ vor - Staatsanwalt und Richter wiesen die Kritik zurück.
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