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Medienhaus Lensing
01.12.2011 21:02 Uhr
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Oberverwaltungsgericht Münster: Vorbescheid zugunsten von Trianel wird aufgehoben

LÜNEN/MÜNSTER Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in Sachen Trianel entschieden. Um 20.34 verkündete Prof. Dr. Seibert am Donnerstag das Urteil: Der Vorbescheid zugunsten von Trianel wird aufgehoben. Damit hat Trianel einen schweren Rückschlag für sein Kraftwerk im Lüner Stummhafen erlitten. Das Kraftwerk könnte vorerst nicht in Betrieb gehen.Von Peter Fiedler

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Das Trianel-Kraftwerk soll 2012 fertig werden. Archivfoto: Marius Becker 

Die Immissionsprognose bot aus Sicht des Gerichtes keinen Grund für Beanstandungen. Das Problematischte sei die FFH-Verträglichkeitsprüfung gewesen. Das Hauptproblem liege bei der Versauerung der Schutzgebiete durch den Eintrag von Schwefeldioxid. An vielen Beurteilungspunkten werde die Vorbelastung nach den ermittelten critical loads überschritten. Im Prinzip, so Seibert, sei eine Zusatzbelastung zwar zulässig. Allerdings sehe die FFH-Richtlinie vor, dass auch die Summation in Zusammenhang mit anderen Projekten zu prüfen ist. 'Genau das ist das Problem in unserem Fall", so Seibert.
 
Die Prüfung habe grundsätzlich auf den aktuellen Datenstand abzustellen. Für das Gericht ergebe sich bei den Kraftwerksprojeken der Region folgende Reihenfolge: Datteln IV vor Herne Block V und Trianel. Damit sind potienzielle Belastungen durch Datteln und Herne zu den Belastungen durch das Trianel-Kraftwerk hinzu zu rechnen.

Senat teilt die Kritik des LANUV
 
Der Senat teile die Kritik des LANUV, dass die Prüfung zum Teil unplausibel sei. "Es bedeutet nicht, dass wir festgestellt haben, das Vorhaben sei nicht genehmigungsfähig. Wir haben festgestellt, dass der aktuelle Bescheid nicht tragfähig ist. Das kann sein, dass eine Nachprüfung den Nachweis der FFH-Verträglichkeit führt. Eine weitere Variante sei die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, die bei der Europäischen Kommission erfolgen müsste.
 
"Das ist uns wichtig, weil es hier um ein Kraftwerk geht, das weitgehend fertig gestellt ist", so Prof. Seibert. Es gehe jetzt aber nicht der Industriestandort Deutschland unter."Es haben mehrere Faktoren zusammen geführt, die für Trianel unglücklich gelaufen sind". Es sei jetzt Aufgabe des Betreibers, die Genehmigungsfähigkeit nachzuweisen.
 
Und hier unser Live-Ticker vom Tage:

18:51 Uhr: Das war es fürs erste. Ein langer Beratungstag im Gericht geht zu Ende. Der Senat zieht sich zur Beratung zurück. Wann das Ergebnis heute verkündet wird, ist noch unklar. Sobald es vorliegt, werden wir es an dieser Stelle veröffentlichen. 

18.46 Uhr:
Jetzt hat Trianel-Anwalt Dr. Christoph Riese das Wort. Man habe sehr wohl von Anfang an die FFH-Verträglichkeit im Auge behalten, und nach dem Urteil des EuGH eine vollumfängliche Prüfung in Auftrag gegeben, im Interesse der Umwelt wie auch der Öffentlichkeit.
 
Was die Bestimmungen der TA Luft betreffe, liege man sämtlich unter 1 Prozent der Beurteilungswerte. "Weniger als ein Hundertstel", hebt Riese hervor. Die FFH-Verträglichkeit sieht er für das Kraftwerk nachgewiesen. Bei allen wichtigen Parametern liege man unterhalb der Irrelevanz.
 
Zu Frage der summarischen Betrachtung des Schadstoffausstoßes auch der Kraftwerke Herne 5 und Datteln erklärt Riese, diese Kraftwerke seien "irgendwann einmal genehmigt worden", doch ihre Realisierung  sei völlig offen. Es sei unredlich, wenn die Einbeziehung dieser Kraftwerke möglicherweise jetzt zum Hindernis für Trianel werde.
 
Die Kritik der Naturschützgegner an den Trianel-Gutachtern, so Riese, spiele für das Ziel, die Lebensräume im Cappenberger Wald zu erhalten, keine Rolle. Der Zustand dieser Gebiete habe sich seit der Unterschutzstellung als FFH-Gebiet keinesfalls verschlechtert, sondern eher verbessert. Die Zusatzbelastung durch das Kraftwerk liege bei unter 1 Prozent. Riese nahm Gutachterin Dr. Schlutow in Schutz. Eine Überschrift über einer Tabelle, die beim Gericht für Missverständnisse sorgte, sei von Trianel eingefügt worden, nicht von der Gutachterin.
 
"Der Rechtsstreit hat für alle ein Gutes gehabt, das Kraftwerk ist weiter optimiert worden, es ist ein noch höheres Schutzniveau erreicht worden", resümiert Riese. "Wenn wir hier bei den Zehntel Prozent, über die wir teilweise reden, anfangen, Vorhaben aus Rechtsgründen nicht zuzulassen, dann ist eine industrielle Entwicklung in NRW deutlich geschwächt."

18:32 Uhr: Ein Jurist der Bezirksvertretung erklärt, die FFH-Verträglichkeit könne selbstverständlich nachgeholt werden, um Fehler zu heilen. Es kommt auf den Zeitpunkt der Betriebsgenehmigung an.
 
Zur Belastung der Cappenberger Wälder sagt er, das Modell der critical loads sei anerkannt. Wenn man die ermittelten critical loads zugrunde lege, halte das Kraftwerk die vom LANUV anerkannte Bagatellschwelle von 3 Prozent Zusatzbelastung ein.
 
Als Gesamtfazit erklärt er, dass einer Gemehmigung nach wie vor keine grundsätzlichen Hindernisse im Wege stünden.

18.30 Uhr: Jetzt kommen die Schlussworte. Zunächst spricht Rechtsanwalt Dirk Teßmer für den BUND. "Wir haben uns fortentwickelt in eine Auseinandersetzung, die in einem Gerichtsverfahren selten erlebt wird", sagt er. Eine entscheidende Frage sei: Ist ein Fehler, der aufgetreten ist, nachträglich heilbar? Teßmer beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine solche Heilung nicht möglich sei. Er spielt auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung an, die noch nicht vorlag, als die Bezirksregierung Arnsberg den Vorbescheid zugunsten des Kraftwerksbaus erteilte. "Gegenstand dieser Klage ist der Vorbescheid, und der Vorbescheid hat diesen Fehler gehabt", so Teßmer. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung sei von Trianel erst im Rahmen der 6. Teilgenehmigung vorgelegt worden.
 
Vielleicht heiße das nicht, dass das Kraftwerk per se nicht genehmigungsfähig sei, sagt Teßmer, mann hätte aber "zurück müssen auf Null." Und in diesem Fall hätte auch die Werkserweiterung von Aurubis eingerechnet werden müssen.
 
"Die Sachaufklärung ist vom Gericht gemacht worden, während sich die Genehmigungsbehörde zurück gehalten hat", kritisiert Teßmer die Rolle der Bezirksregierung Arnsberg im Verfahren.
 
"Meine klare Überzeugung ist, dass das Vorhaben FFH-unverträglich ist, mindestens aber nicht der Beweis erbracht worden ist, dass es verträglich ist", fährt der BUND-Rechtsbeistand fort.
 
Er bezweifelt, dass die Belastungen des Bodens in den Cappenberger Wäldern korrekt erfasst worden sind. "Wie die Gutachter gearbeitet haben, ist heute deutlich geworden", betont er. "Ich kann die Realität nicht auf Basis abstrakter, modellhafter Daten darstellen", greift Teßmer die Expertisen im Auftrag von Trianel an. "Wo Argumente weggebrochen sind, hat man sich neue gesucht", wertet Teßmer die Stellungnahmen seitens Trianel und seiner Gutachter.
 
Auch in Sachen Quecksilber-Belastung der Lippe könne kein positives Urteil zugunsten des Kraftwerks aufrecht erhalten werden, findet Teßmer. Er sieht den Beweis der FFH-Verträglichkeit nicht erbracht.
 
Sein Gesamtfazit: Das Kraftwerk ist nicht genehmigungsfähig.
 
18.08 Uhr: Eine LANUV-Expertin sagt, sie sehe das T'hema Eisvogel und Quecksilberaufnahme über Beutefische eher unproblematisch, weil jene untersuchten Fische mit vergleichsweise hohen Quecksilberanteilen ältere Fische waren, der Eisvogel aber eher jüngere fresse. Eine erhebliche Beeinträchtigung durch die derzeitige Belastungsituation sei nicht belegt. Es sei aber bedauerlich, dass es nur eine spärliche Datengrundlage gebe.

17.54 Uhr: Jetzt wird im Gerichtssaal erörtert, welche Fische der Eisvogel frisst. Auch dazu gibt es Informationen vom LANUV...

17.53 Uhr: Dr. Thomas Krämerkämper (BUND) macht kritische Anmerkungen zur Quecksilberbelastung der Fische in der Lippe und zu den Annahmen in Gutachten. Es geht u.a. um das Thema Bioakkumulation. Eine LANUV-Mitarbeiterin erklärt die Methodik der Untersuchungen.

Gelegenheit zu Schlussstellungnahmen angekündigt

17.34 Uhr:
Der Vorsitzende hat angekündigt, dass die Parteien gleich Gelegenheit zu Schlusstellungnahmen erhalten sollen. Doch zuvor hat der BUND noch Klärungsbedarf mit den Vertretern des LANUV zu verschiedenen Detailfragen.

17.20 Uhr: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wird vom Gericht gefragt, ob aus seiner Sicht die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung angesichts der heute verhandelten Punkte immer noch auf der sicheren Seite sei.

Eine Vertreterin des LANUV erklärt, man habe noch Klärungs- und Verständnisbedarf. "Wir können es jetzt nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit sagen." Man sehe Widersprüche zum Beispiel bei den gemessenen und den aus der Vegetation abgeleiteten PH-Werten."  Außerdem sei die Relevanz des Kalkmergels im Boden nicht abschließend geklärt. "Es ging heute so hin und her, dass wir uns kein abschließendes Urteil bilden können", so die LANUV-Vertreterin.

Trianel könnte zu geringeren Emissionen verpflichtet werden

17.17 Uhr: Ohne einer Entscheidung des Senats vorgreifen zu wollen, stellt der Vorsitzende die Möglichkeit in den Raum, dass der Vorbescheid zugunsten von Trianel unter einen Vorbehalt gestellt werden könnte, der die Genehmigung für das Trianel-Kraftwerks daran koppelt, dass ein eventuell neu zu bauender Kraftwerksblock in Herne niedrigere Emissionswerte einhält als sie nach derzeitigem Recht einzuhalten wären. Eine entsprechende Gesetzesänderung in Richtung niedrigerer Schadstoffwerte wird zwar erwartet, ist aber noch kein geltendes Recht.

Hintergrund: Die Werte aus Herne sind Bestandteil der Immissionsprognose für Trianel. Je niedriger die Werte in Herne, desto günstiger fällt die Prognose für Trianel aus. Im Moment ist zwar keinerlei Bauabsicht in Herne erkennbar, jedoch gibt es einen Vorbescheid zugunsten des Kraftwerks-Blocks, der im Trianel-Verfahren zu berücksichtigen ist.

Die Trianel-Vertreter und die Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg stimmen folgendem Wortlaut zu:
"Der angefochtene Vorbescheid (zugunsten von  Trianel, d. Red.) wird unter den Vorbehalt gestellt, dass vor einer etwaigen Inbetriebnahme des Evonik Steag-Kraftwerks Herne Block 5 dessen Emissionen von SOx, angegeben als SO², auf einen Jahresmittelwert von höchstens 150 mg/Kubikmeter (in soweit unter Abänderung des Vorbescheids vom 14. Dezember 2007) verbindlich durch Bescheid festgelegt werden."

17:02 Uhr: Die Pause ist noch in die Verlängerung gegangen. Aber jetzt geht es in Münster weiter.

16.17 Uhr: Der Vorsitzende gibt bekannt: Pause bis 16.30 Uhr.

Widersprüche ihm Trianel-Gutachten von Dr. Weiler 

16 Uhr: Jetzt gibt es eine Breitseite für Trianel-Gutachter Dr. Weiler. "Sind Sie Sachverständiger?" fragt ihn der Senatsvorsitzende provozierend, der im Gutachten von Dr. Weiler auf Widersprüche bei zu Grunde gelegten Werten für die Berechnung des Schadstoffausstoßes für das Steag-Kraftwerk in Herne hinweist. In den Schriftsätzen stehe etwas anderes als gerechnet worden ist, so Prof. Seibert.

Weiler hätte mit den genehmigten Werten für Herne rechnen müssen, nicht mit den anzunehmenden Werten im tatsächlichen Kraftwerksbetrieb. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Weiler auf Befragen bestätigt habe, der Letztverantwortliche in seinem Unternehmen zu sein und die Schriftsätze auch gelesen zu haben, "Ein Gutachten, das in dieser Weise verschleiert, macht sich sehr sehr angreifbar und schadet auch der Reputation ihres Unternehmens", erklärt Prof. Seibert.


15.45 Uhr: Senats-Vorsitzender Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert kommt jetzt zu den ergänzenden Berechnungen, die das Gericht am ersten Verhandlungstag in Auftrag gegeben hatte. Wieder muss sich Trianel-Gutachterin Dr. Schlutow Vorwürfe wegen unklarer Formulierungen anhören. Das Gericht liest aus dem Schriftsatz, dass die Gutachterin nunmehr von erhöhten critical loads (an Schadstoffen) ausgeht, Schlutow erklärt, es handele sich allein um Abschätzungen zur Absicherung, nicht um tatsächliche Erhöhungen. "Wie soll ein Drittleser das verstehen? Das ist doch wissenschaftlich nicht redlich, was sie hier machen," hält Seibert ihr vor. Die Gutachterin hat im Moment einen ziemlich schweren Stand. Und der Vorsitzende legt noch nach: "Wenn eine Doktorandin mir so etwas liefern würde, würde ich ihr das zurück geben."

Kritische Fragen zur Plausibilität des Schlutow-Gutachtens

15.31 Uhr:
Trianel-Gutachterin Dr. Schlutow hat überschlägig den Einfluss der erfolgten Kalkung in den Cappenberger Wäldern berechnet, wie sie sagt. Sie bleibt dabei: Die Kalkung sei keine entscheidende Frage für die Beurteilung des Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps. Für die Berechnung der critical loads sei aus ihrer Sicht zudem nicht der tatsächliche, sondern der idealtypische Vegetationszustand entscheidend und die Frage, ob im tatsächlichen Vegationszustand noch genügend Genmaterial für eine Entwicklung hin zum idealtypischen Zustand zur Verfügung stehe.
 
Schlutow muss sich kritische Fragen zur Plausibilität ihrer Gutachten gefallen lassen. Das seien zwar keine entscheidenden Punkte, sagt der Senatsvorsitzende, "es macht die Sache aber schwer für uns."
15.15 Uhr: Ein Trianel-Gutachter stellt den Gedanken in den Raum: Sind die betreffenden Gebiete im Cappenberger Wald möglicherweise erst aufgrund der Einwirkung der Kalkung in den Status eines besonders schützenswerten FFH-Gebietes erhoben worden? Für Gutachterin Dr. Schlutow ist die entscheidende Frage: "Wird sich der Lebensraum in den nächsten 100 Jahren  durch das Kraftwerk negativ verändern, ja oder nein?" Für sie steht weiter fest, dass es eine solche negative Veränderung nicht geben wird.

14.45 Uhr: Der Vertreter des Geologischen Landesamtes NRW erklärt: Die Grundannahme müsse sein, dass Böden versauern. Wenn den Böden in den Cappenberger Wälden mehrfach Kalk zugeführt worden sei, dann sei dieser Prozess der Versäuerung möglicherweise unterbrochen worden. "Von daher können wir keine endgültige Entscheidung über einen natürlichen Standort treffen", meint er und zieht das Berechnungsmodell der Trianel-Gutachterin in Zweifel.

Knackpunkt bleibt die Versauerungs-Diskussion

14.35 Uhr: Senats-Vorsitzender Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert erklärt, anknüpfend an die Diskussion vom Vormittag: Trianel-Gutachterin Dr. Schlutow habe ihre Expertise bislang zweimal konkretisiert, mit der Grundidee, den Wert der so genannten critical loads (an Schadstoffen) auf die konkreten Standortbedingungen in den Cappenberger Wäldern zu spezifizieren. Man könne sich aber jetzt die Frage stellen, ob die dem Berechnungsmodell zu Grunde liegenden Prämissen "nicht mehr ganz so sicher sind wie vorher". Seibert nannte u.a. die Stichworte Kalkmergelschicht und PH-Werte.
 
Dr. Schlutow entgegnet, für die Lebensraumtypen, um die es gehe, sei Kalkmergel nicht von existenzieller Bedeutung. Sie steigt noch mal in die Tiefen der Umweltanalytik ein. Dr. Schlutow sieht ihr Gutachten nicht in Frage gestellt durch die Expertise von Dr. Jürgen Godt für den BUND.
 
Prof. Seibert hinterfragt die Ableitung der PH-Werte aus der Vegatation. Er hält ihr entgegen: Die von Godt gemessenen PH-Werte lägen zum Teil unter denen, die Dr. Schlutow selbst als kritisch ansehe.
 
Es gehe um die Frage, ob die in Rede stehenden Lebensraumtypen im Zeitraum der nächsten 100 Jahre geschädigt werden oder nicht, sagt Trianel-Anwalt Dr. Christoph Riese. "Es gibt den jetzt  Wert y und den Wert x. Inwieweit ändert sich dadurch die Bewertung des Lebensraumes?" Hintergrund ist die Überlegung, ob auch kurzfristige Versauerunsspitzen zu berücksichtigen sind oder lediglich die langfristigen Wirkungen.

Viel Theorie vor der Pause

14.16 Uhr: Die Mittagspause ist vorbei. Vor dem 8. Senat des OVG in Münster wird jetzt weiter verhandelt.

13.03 Uhr: Die Verwaltung des Grafen von Kanitz gab den Naturschützern Einblick in Akten. Dabei, so Dr. Thomas Krämerkämper am Mittwoch, sei man auf ein Forstgutachten aus dem Jahr 1950 gestoßen, dass Versauerung des Bodens in den Cappenberger Wäldern festgestellt habe.
 
Vorsitzender Prof. Dr. Seibert verkündet den Beginn der Mittagspause. "Sie erholen sich jetzt ein wenig", gibt er allen Beteiligten mit auf den Weg. Bis 14 Uhr ist jetzt Pause.

Landesamt-Experte: Versauerung kein Sonderfall

12.34 Uhr: Senats-Vorsitzender Prof. Seibert will jetzt von den anwesenden Vertretern des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wissen, wie sie die am Vormittag vorgetragenen Fakten werten. Ein Experte für Böden sagt, letzlich könne nur eine Messung der Basensättigung Auskunft geben, in wieweit die vorhandene Versauerung in den oberen Bodenschichten von der Natur selbst ausgeglichen werden kann.

Die Verhältnisse im Cappenberger Wald stellten aber keinen Sonderfall dar, sondern seien weit verbreitet in NRW-Wäldern. Um Sicherheit zu gewinnen, spricht er sich aber für Bodenproben aus. So könne geklärt werden, ob die Kalkmergelschicht im unteren Bodenbereich ausreiche, um Versauerung in der oberen Bodenschicht auszugleichen.


12.20 Uhr: Trianel-Gutachterin Dr. Schlutow erwidert und erläutert noch einmal ihre Arbeitsweise. Sie bleibt dabei, dass ihre Bewertungen richtig seien. Für den BUND erklärt Dr. Thomas Krämerkämper, in den vergangenen Jahren seien mehrere 100 Tonnen Kalk auf die Waldböden aufgebracht worden. Er sieht Versauerung in den Cappenberger Wäldern belegt und bestreitet, dass die Fauna dort in der Lage sei, diese Versauerung auszugleichen.

Aus vorliegenden Daten gehe "schleichende Versauerung" hervor. Auf Nachfrage erklärt Krämerkämper, 1990 und 1993 sei gekalkt worden. Ob auch noch 2003 gekalt wurde, kann nicht sicher geklärt werden. Trianel-Gutachter Dr. Weiler sagt, der Förster habe ihm erklärt, dass auch nach 1999 noch einmal gekalkt worden sei.


Trianel-Anwalt Riese kritisiert Bund-Experte Godt

12.02 Uhr:
Kartengucken ist beendet. Vorsitzender Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert erklärt, eine neue Erhebung zur Beurteilung der Gefahr von Versauerung in den Cappenberger Wäldern setze nach Angaben des Experten des Geologischen Landesamtes mindestens zwölf Messpunkte und eine neue Kartierung voraus.
 
"Ich bin mir nicht sicher, was jetzt der rechtliche Aufhänger sein soll", erklärt Trianel-Anwalt Dr. Christoph Riese. Er pocht darauf, dass im Auftrag von Trianel nach einer anerkannten Methode untersucht worden sei. "Sie versuchen, durch Einzelmaßnahmen die gesamte Methodik in Frage zu stellen, durch kleine Nadelstiche ein Gesamtbild zu zerstören."
 
Dr, Jürgen Godt, der das aktuelle Gutachten für den BUND vorgelegt hat, betont, auch er habe nach einer anerkannten Methode gearbeitet.Er geht jetzt auf Details seiner Expertise ein, hebt Versauerungserscheinungen in den Cappenberger Wäldern hervor. Der Trianel-Gutachterin wirft er Fehler vor, die ökologische Relevanz haben könnten.

11.45 Uhr: Es herrscht Spannung im Gerichtssaal. Während vorne die Beteiligten über Karten gebeugt sind, wird unter den Besuchern diskutiert. Denn der Vertreter des Geologischen Landesamtes hatte Zweifel geäußert, ob das vorliegende Datenmaterial für eine Beurteilung der Auswirkungen des Kraftwerksbetriebes auf die Cappenberger Wälder überhaupt ausreicht. Eventuell müsse noch mal neu untersucht werden. Dann könnte es für Trianel eng werden, wird im Saal gemunkelt.

Seibert stellt Vergleichbarkeit der Gutachten in Frage

11.30 Uhr: "Die für uns wichtige Frage ist, was folgt jetzt daraus, was hält der Boden aus?" kommentiert Senats-Vorsitzender Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert die verschiedenen Darstellungen der Fachleute. Er lässt die Frage vorerst so im Raum stehen, denn der Diskurs der Experten geht weiter. Ein Vertreter des Geologischen Landesamtes NRW bietet Einblick in Forst- und Bodenkarten an.

Der Vorsitzende fasst wieder für die Protokollführerin zusammen. Essenz der jüngsten Aussagen: Die vom BUND-Gutachter erhobene Werte ließen sich nicht unmittelbar mit denen aus anderen Expertisen vergleichen. Zudem würden Beurteilungen dadurch erschwert, dass zwischenzeitlich Kalkungen in den Cappenberger Wäldern erfolgt seien. Jetzt versammeln sich Vertreter aller Verfahrensparteien vorn am Richtertisch und schauen sich Karten an.  


11.15 Uhr: Es wird weiter über Messmethoden und Messanalytik diskutiert. Schwer verdauliche Kost für einen Laien. PH-Werte, Elastizität des Bodens gegenüber Versauerungsschüben, Basensättigung - das sind Stichworte, die zwischen den Experten immer wieder fallen.

11.04 Uhr: Nachdem der Vorsitzende die Angaben der Trianel-Gutacherin zu Protokoll gegeben hat, wird jetzt ein Bodenkundler des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu Details von Messverfahren befragt. Hintergrund ist immer die Frage, wie die Böden in den besonders geschützten Fauna Flora Habitat-Gebieten (FFH) in den Cappenberger Wäldern eine zusätzliche Belastung aus dem Betrieb des Trianel-Kraftwerks und weiterer Kraftwerke in der Region verkaften können. Es wird jetzt darüber diskutiert, ob die Ergebnisse aus verschiedenen Messverfahren miteinander vergleichbar sind. Der LANUV-Experte erläutert, wie sich Messwerte verändern, je nachdem welches Verfahren angewendet wird und wie sie zu interpretieren sind. Auch diese Angaben werden zu Protokoll genommen.

Beide Seiten bieten Gutachter auf

10.32 Uhr: Der Vorsitzende wendet sich jetzt an die Gutachterin, die im Auftrag von Trianel tätig war und fragt, ob das neue Gutachten des BUND ihre Ergebnisse in Frage stelle. "Nein", antwortet sie und stellt ihre fachliche Sicht der Dinge dar.

Fotostrecke Trianel-Verhandlung: Der zweite Tag


10.14 Uhr: Der Vorsitzende kündigt an, dass der Senat bestimmte Fragen anspricht, die bislang nicht angesprochen wurden. Anlass ist ein neues, vom BUND am Tag zuvor vorgelegtes Gutachten. Ein Gutachter hat in den Cappenberger Wäldern Probebohrungen durchgeführt zur Frage der Übersäuerung der Böden. "Das ist eine schwierige Situation für uns", sagt Senatsvorsitzender Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert.

10.07 Uhr: Um 10.06 Uhr hat der Vorsitzende des 8. Senats, Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert, den dritten Tag der mündlichen Verhandlung eröffnet und stellt zunächst fest, welche Vertreter der streitenden Parteien anwesend sind. Alle Besucherplätze im Saal sind besetzt, Nach den Formalien geht es jetzt gleich wieder um Inhalte.
9.53 Uhr: Guten Morgen aus Münster. Der große Sitzungssaal im Oberverwaltungsgericht (OVG) füllt sich langsam. Gleich wird die Verhandlung vor dem 8. Senat um das Lüner Trianel-Kraftwerk fortgesetzt. Viele erwarten heute die Entscheidung darüber, ob das OVG die vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beklagten Genehmigungen für das Steinkohlekraftwerk für rechtens hält oder nicht. Naturschützer und Vertreter der Energiewirtschaft aus ganz Deutschland blicken mit großem Interesse nach Münster, denn die Rechtsprechung des OVG dürfte Standards auch für künftige Großprojekte setzen. Denn erstmals wird nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes verhandelt, der Umweltverbänden in Deutschland ein vollumfängliches Klagerecht in immíssionsschutzrechlichen Genehmigungsverfahren eingeräumt hatte.
Hintergrund: Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für das Land NRW (OVG) in Münster verhandelt über die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), mit der der BUND das Kraftwerk auf juristischem Wege kippen will. 


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