MZ-Aktion Verkehr(t): Wie ist das mit dem Parken auf dem Nienkamp?
NEUENKIRCHEN "Verkehr(t)?", fragen wir in einer neuen Serie unsere Leser. Fragen Sie sich an manchen Ecken auf Neuenkirchens Straßen: Wie muss ich mich eigentlich richtig verhalten? Wir rufen Sie auf, uns Ihre Straßenverkehrs-Fragen zu melden - und wir klären für Sie auf. Heute Frage 2 zum Nienkamp.
Am Nienkamp ist das Parken auf der Straße verboten. (Foto: Anne Brünen)
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Zunächst einmal: „Es ist keine Spielstraße, sondern ein verkehrsberuhigter Bereich, wie das Schild eindeutig sagt“, erklärt Ordnungsamtsleiter Bernhard Hölscher. Parken sei daher nur auf „explizit gekennzeichneten Flächen“ möglich. Hölscher hat sich noch einmal vor Ort vergewissert: „Es gibt keine Parkplätze auf dem Nienkamp.“ Daher sei Parken auf der Straße nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel beim Be- und Entladen.
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