Inventar unterschlagen: Ehemaliger Mieter der Diskothek "art of nightlife" verurteilt
SELM Es wird nicht ruhig, um die Selmer Disko „Magic 3“. Das Amtsgericht Lünen verurteile am Freitag den ehemaligen Mieter und Betreiber des Clubs „art of nightlife“ zu einer Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
(RN-Archiv)
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Zwangsräumung
Seit 2005 war der Club fest in russischer Hand. Eben gegen diese Mieter hatte das Gericht nun über den Vorwurf der Unterschlagung zu richten. Die beiden Angeklagten hatten das Lokal angemietet und die Miete nicht gezahlt. Der Vermieter ließ die Disko zwangsräumen.
Beim Auszug dann die böse Überraschung: Die Mieter sollen unberechtigt Inventar im Wert von 80.000 Euro mitgenommen haben. Doch bevor der Prozess stattfinden konnte, herrschte Ratlosigkeit. Erschienen waren lediglich die Pflichtverteidiger, von den Angeklagten fehlte jede Spur.
Angeklagte nicht erschienen
Auch der Hauptzeuge Peter Ziebell war nicht erschienen, unentschuldigt. Er betreibt parallel zu diesem Verfahren, ein zivilrechtliches Verfahren gegen seine Ex-Mieter. Richter, Staatsanwältin und Verteidigung berieten.
Das Ergebnis: Das Verfahren gegen die beiden Angeklagten wurde getrennt. Der Angeklagte, dem die Ladung ordnungsgemäß zugestellt werden konnte, wurde per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, und zur Leistung von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Bei dem zweiten Angeklagten konnte die ordnungsgemäße Zustellung der Ladung nicht festgestellt werde. Wechselnde Wohnsitze erschwerten die Zustellung. Auch die zur Hilfe gerufene Polizei konnte ihn nicht ausfindig machen. Das Verfahren gegen ihn läuft weiter.


















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[Foto: Dieter Menne, RN
Datum: 09.08.2011] Mobiler Reporter Nico Drimecker / Verlag /
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