Gerichtsurteil: Spielhallen-Überfall: Über drei Jahre Haft
SELM/DORTMUND Im Prozess um den bewaffneten Raubüberfall auf die Spielhalle an der Selmer Kreisstraße hat das Landgericht Dortmund am Donnerstag das Urteil gesprochen. Die Richter bestraften den angeklagten 19-Jährigen mit drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft.
(Foto Archiv)
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Unverschämtes Auftreten
In der Berufungsverhandlung äußerten er und sein Verteidiger dann von Anfang an Zweifel an der Objektivität der Dortmunder Richter. Der Vorsitzende Ulf Pennig fand in der Urteilsbegründung deutliche Worte. Er bezeichnete das Auftreten des 19-Jährigen als „selbstherrlich, ja bisweilen unverschämt“.
Siebenmonatige Verhandlungsdauer
Nach fast siebenmonatiger Verhandlungsdauer sind die Richter jedenfalls fest davon überzeugt, dass der 19-Jährige einer von zwei Tätern war, die am 18. Oktober 2008 die Spielhalle an der Kreisstraße überfielen.
Dabei stützen sie sich unter anderem auf die Aussage des bereits rechtskräftig verurteilten zweiten Täters, der den Angeklagten eindeutig als seinen Komplizen bezeichnet hatte


















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[Foto: Dieter Menne, RN
Datum: 09.08.2011] Mobiler Reporter Nico Drimecker / Verlag /
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