Diskussion um Grundsteuer B: Winterdienst: Wer bezahlt?
SELM Wenn man den Prognosen Glauben schenkt, ist wohl am Mittwoch einer der härtesten Winter der letzten Jahre beendet. Probleme mit dem Winterdienst gab es auch in Selm. Und da die Kosten erheblich gestiegen sind, werden die Gebühren auch höher ausfallen. Um die Gebühren für den Winterdienst, aber auch für die Straßenreinigung ging es bei der Verwaltungsratssitzung der Stadtbetriebe.
Sollen die Kosten zum Beispiel für den Winterdienst über die Grundsteuer B abgewickelt werden? (Foto: dpa)
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Der Vorstand der Stadtbetriebe legte mögliche Berechnungen über die Grundsteuer B vor. Bei den Berechnungen ist man davon ausgegangen, dass auch weiterhin Anlieger für die Straßenreinigung und den Winterdienst selbst verantwortlich sind. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B wären aber alle Anlieger betroffen. Anlieger, die die Straßenreinigung und den Winterdienst selbst durchführen, müssten so auch eine höhere Grundsteuer B zahlen.
Vier Alternativen sind möglich. Es könnte lediglich die Sommerreinigung über die Grundsteuer B abgewickelt werden. Dies würde eine Erhöhung des Hebesatzes um 17,05 Prozentpunkte bedeuten. Nach diesem Prinzip verfährt die Stadt Lünen.
Um zehn Prozentpunkte müsste die Steuer erhöht werden, wenn der Winterdienst so abgerechnet werden würde. Bei einer Abwicklung des Winterdienstes und der Strecken der städtischen Verkehrssicherung würde der Hebesatz um 13 Prozentpunkte erhöht. Wird die gesamte Straßenreinigung und der Winterdienst abgewickelt, so müsste der Hebesatz um 30 Prozentpunkte erhöht werden.
Es wurde noch kein Beschluss gefasst. Dies Thema soll in den nächsten Monaten weiter diskutiert werden. Wichtig war es allen Politikern, dass man die Bürger in die Diskussion mit einbezieht. Dies soll auch geschehen.



















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[Foto: Dieter Menne, RN
Datum: 09.08.2011] Mobiler Reporter Nico Drimecker / Verlag /
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