Mordfall Elsbeth B.: Verteidiger fordern Haftentlassung
WERNE/DORTMUND Im Prozess um den Mord an der Werner Pferdehof-Betreiberin Elsbeth B. haben die Verteidiger der Angeklagten Monika D. am Montag vor dem Dortmunder Schwurgericht die Entlassung der 26-Jährigen aus der Untersuchungshaft beantragt.
Begründung: Die Richter würden das Verfahren nicht in der gebotenen Geschwindigkeit voran treiben. Ein Verbleib der Angeklagten in der Untersuchungshaft sei deshalb verfassungswidrig.
Der von Rechtsanwalt Christoph Klein aus Köln verlesene Antrag war an Deutlichkeit und Schärfe kaum zu überbieten. Klein warf den Richtern vor, das Verfahren seit dem ersten Verhandlungstag im Juni 2011 zu verschleppen. Bisher sei durchschnittlich an drei Tagen pro Monat verhandelt worden. Mögliche zusätzliche Zeugenbefragungen seien bewusst unterlassen worden, um Anwaltskosten zu sparen. "Hier wird aus fiskalischen Gründen das Beschleunigungsgebot missachtet", sagte der Veteidiger.
Anspruch auf zügigen Prozess
Monika D. habe jedoch einen Anspruch darauf, dass zügig und ohne größere Pausen verhandelt würde. Schließlich hänge ihre Zukunft von dem Prozess ab. In vergleichbaren Fällen, so Klein, habe das Oberlandesgericht früher schon Haftbefehle aufgehoben.
Das Gericht will über den Antrag nicht sofort entscheiden. Auf den weiteren Prozessverlauf hätte eine Entlassung von Monika D. aus der Untersuchungshaft ohnehin keinen Einfluss. "Wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich die Angeklagte dem weiteren Verfahren entziehen würde, wenn wir antragsgemäß entscheiden würden", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer.





























