Haftstrafe für 44-Jährigen: Kinderpornographie bei ETSV-Mitglied gefunden
WITTEN Über 10.000 Kinderpornographie-Dateien wurden bei einer Razzia bei einem 44-jährigen Wittener gefunden, der am Mittwoch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Besonders beklemmend: Der 44-Jährige war jahrelang als Koordinator für die Tennisjugend im Eisenbahner Turn- und Sportverein (ETSV) tätig.
Direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen hatte er in den letzten Jahren aber kaum, weil er schon seit längerem rein organisatorische Aufgaben übernommen hatte. „Wir haben ihn sofort von allen Ämtern entbunden. Ob wir ihn aus dem Verein ausschließen können, weiß ich nicht, wenn es keine entsprechende Auflage vom Gericht aus gibt.“
Elternabend geplant
Lückner kündigte an, einen Elternabend anzuberaumen. Als direkte Ansprechpartnerin und Vertrauensperson ist die Geschäftsführerin der Tischtennis-Abteilung, Annemarie Karow, eingesetzt. An sie können sich Eltern wenden, sollten sich jetzt im Nachhinein irgendwelche vereinsinternen Verdachtsmomente ergeben.
Richter Bernd Grewer hatte am Mittwoch keinen Unbekannten vor sich sitzen. Bereits am 22. Juni vergangenen Jahres war der bis dato unbescholtene wegen des Besitzes von kinderpornographischen Dateien zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Damals beteuerte der Angeklagte: „Ich werde es nicht wieder tun.“ Und doch schaffte er sich noch am Tag seiner Verurteilung Ersatz für seinen beschlagnahmten Computer an und setzte die widerwärtigen Downloads fort. Nicht nur das, er sorgte für deren Weiterverbreitung.
Auf die Spur des Wiederholungstäters kamen Spezialeinheiten der Landeskriminalämter NRW und Niedersachsen unabhängig voneinander. Sie durchforsten sämtliche Kinderpornoseiten und stießen dabei auf die regen Tätigkeiten des Witteners, der vor Gericht nur zögerlich zugab, dass ihn „solche“ Filme erregten. Nach seiner letzten Beziehung zu einer Frau vor sieben Jahren fing er mit dem Herunterladen an.
Geständiger Angeklagter
Beim Anschauen der Kinderpornos wurde es den beiden Schöffinnen schlecht. Weil der Angeklagte geständig war, mussten die Frauen nur kurz ansehen, was dem Angeklagten vorgeworfen wurde. Ansonsten hätten sie sich das Ekel-Material im Detail anschauen müssen.























