Arbeitsgericht Bochum: Wittener Monteur bestand auf Business-Flüge
WITTEN/BOCHUM Für den Chef war es Arbeitsverweigerung, für den Angestellten ein Ding der Unmöglichkeit: Weil er bei Auslandsflügen nicht mehr in der Touristenklasse sitzen wollte, hat ein Monteur einer Maschinenfabrik aus Witten seinen Job verloren. Das ergab am Mittwoch ein Prozess am Bochumer Arbeitsgericht.
"Einschlafende Füße"
„Mir ist es ab sofort leider nicht mehr möglich, auf Flugreisen mit mehr als vier Stunden Dauer in der Economy-Klasse zu sitzen“, schrieb er. Als Begründung verwies er unter anderem auch auf seine Leibesfülle. Im Prozess war von „Trombosegefahr“ und „einschlafenden Füßen“ die Rede.
Bei dem Unternehmen kamen die forschen Forderungen gar nicht gut an. Selbst die Geschäftsführung der Wittener Fabrik fliege mit Blick auf die Kosten stets Touristenklasse – sogar auf Flügen nach China. Als der Mechaniker sich im November 2011 vor einer Montage-Reise nach Katar erneut auf seine Forderung zurückzog, platzte der Firma der Kragen. Die Chefs werteten das Verhalten als „Arbeitsverweigerung“, warfen den Monteur fristlos raus.
Angebote ignoriert
Man habe sich bemüht, doch der Mann habe Hilfsangebote ignoriert und die Firma im Stich gelassen. Um den Auftrag in dem arabischen Emirat nicht platzen zu lassen, habe eine Ersatzfirma gebucht und bezahlt werden müssen.
Mit Blick auf das vergiftete Klima einigten sich Monteur und Unternehmen vor dem Arbeitsgericht auf einen Kompromiss. Inhalt: Die fristlose Kündigung wird gestrichen, der Monteur scheidet rückwirkend zum 31. Dezember 2011 aus und erhält noch knapp 12.000 Euro Abfindung.























