Triathlon: War Thomas Springers Disqualifikation rechtens? Drei Streitpunkte
WITTEN Ist die Disqualifikation rechtmäßig? Musste Bundesliga-Triathlet Thomas Springer im Ziel die Rote Karte sehen, weil er nur mit einem Schuh auf dem Rad saß? Der Verband unterstreicht am Tag danach: Ja. Springers Vorsitzender vom Triathlon-Team Witten (TTW) indes meldet Zweifel an.
Thomas Springer sah die Rote Karte. (Foto: Robert Szkudlarek)
Er kündigt an, er wolle das Verbandsgericht anrufen - damit mindestens die Regel geändert werde. Drei große Argumente führt der TTW-Vorsitzende an:
1 ) Die schwammige Regel
"Es ist verboten, barfuß Rad zu fahren.“ So steht es in der Sportordnung der Deutschen Triathlon Union (DTU). Aber: Ab wann und wo wird das gemessen?
Außerdem: Springer (Asics Team) hatte einen Schuh an, ist also nicht barfuß gefahren, hatte nicht die Absicht, dies zu tun und den Verlust des Schuhs auch nicht selber verschuldet. So argumentiert der TTW .
Die Antwort von Dierk Brandewinder, Wettkampfrichter und Mitglied der Technischen Kommission der DTU: "Er ist barfuß Rad gefahren. Das verstößt gegen die Regel. Es gibt da keinen Ermessensspielraum."
2) Die inkompetenten Wettkampfrichter
Erst nach zwei Stunden war klar, dass Springer zu disqualifizieren sei – und sein Ergebnis laut Wettkampfordnung nicht das Streichresultat seines Teams sein dürfe.
Brandewinder dreht den Spieß um: "Wir dürfen von allen Athleten erwarten, dass sie die Regeln kennen." Hätte der TTW reagiert und ihn aus dem Rennen genommen, "dann hätte sich Springers Verstoß nicht auf die Mannschaft ausgewirkt."
3) Die doppelte Bestrafung
„Was soll diese doppelte und dreifache Bestrafung?“, fragte sich nicht nur Fehrs.
Dierk Brandewinder abschließend zum Fall: "Sicher ist es schade, wenn so sportliche Entscheidungen gefällt werden. Aber man darf beim Blick aufs Regelwerk keine Emotionen walten lassen."























