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Medienhaus Lensing
09.02.2010 09:54 Uhr
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Extra: Eine Familie und Hartz IV

Karlsruhe/Dortmund (dpa) Wenn das Bundesverfassungsgericht sein Grundsatzurteil zur Höhe der Hartz- IV-Sätze verkündet, gehört auch eine fünfköpfige Familie aus Dortmund zu den Klägern. Sie ist seit fünf Jahren auf Hartz IV angewiesen.

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Familie Kerber-Schiel aus Dortmund ist seit fünf Jahren auf Hartz IV angewiesen und gehört zu den Klägern, die vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. 

Um über die Runden zu kommen, muss die Familie nach Angaben ihres Bochumer Anwalts Martin Reucher stets genau rechnen. «Gegen Ende des Monats ab dem 20. wird das Geld regelmäßig knapp», sagt Reucher im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Dortmund.

Der 57-jährige Familienvater stockt laut Reucher sein Arbeitslosengeld II um eigenen Verdienst auf. Er hat einen Halbtagsjob als Lagerarbeiter in einem Dortmunder Möbelhaus. Die 41- jährige Mutter, gelernte Altenpflegerin, hat keine feste Anstellung. Die Kinder sind zwei, zehn und zwölf Jahre alt.

Der monatlich schwankende Verdienst des Vaters bleibt auf dem Konto, wird aber größtenteils mit Hartz IV verrechnet. Entsprechend geringer fallen die staatlichen Leistungen aus. Im Juni vergangenen Jahres erhielten die fünf Familienmitglieder neben 498 Euro Kindergeld und dem Lohn des Vaters rund 1340 Euro im Monat, mussten davon aber auch Miete und Heizung zahlen. Insgesamt standen der Familie damit etwa 2500 Euro für Lebensunterhalt und Miete zur Verfügung.

«Sie kaufen sparsam ein. Das Essen ist sättigend und liebevoll gemacht, aber einfach», erzählt Reucher. «Gespart wird an dem, was man gesellschaftliche Teilhabe nennt: Mal ins Kino gehen, ins Hallenbad oder in den Zirkus.» Selbst die 7,50 Euro Monatsbeitrag für den Fußballverein des Neunjährigen seien «nicht locker möglich».

Karlsruhe ist die letzte Instanz, die sich mit der Klage der Dortmunder Familie befasst. Als der Widerspruch gegen den Bescheid des Dortmunder Jobcenters 2005 abgelehnt wurde, klagte die Familie vor dem Sozialgericht Dortmund. Es folgten die Berufung beim Landessozialgericht Essen und die Revision beim Bundessozialgericht in Kassel. Nach Karlsruhe wird die Familie nicht fahren. Reucher: «Sie ist nicht geladen. Daher gibt es auch keine Kostenübernahme.»



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