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11.02.2013 21:56 Uhr
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Hintergrund: Die Wahl des Papstes

Berlin (dpa) Der Papst wird in geheimer Wahl vom sogenannten Konklave gewählt. Diese Versammlung der Kardinäle beginnt 15 bis 20 Tage nach dem Tod oder - wie jetzt - dem Rücktritt des Papstes.

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Wenn weißer Rauch aufsteigt, dann ist ein neuer Papst gewählt worden. Foto: Claudio Onorati/Archiv (Foto: dpa)

Seit 1878 findet die Papstwahl in der Sixtinischen Kapelle statt. Papst Benedikt XVI. bestimmte 2007, dass künftig immer eine Zweidrittel-Mehrheit nötig ist, um ein neues katholisches Kirchenoberhaupt zu wählen.

Bis dahin galt eine im Jahr 1996 von Johannes Paul II. aufgestellte Regelung, wonach nur bis zum 33. Wahlgang eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich war. Benedikt legte fest, dass es nach dem 33. Wahlgang so viele Stichwahlen zwischen den beiden stärksten Kandidaten geben muss, bis mit der Zweidrittel-Mehrheit ein neuer Papst gefunden ist.

Obwohl in jüngerer Zeit die Sedisvakanzen - die Zeit zwischen zwei Päpsten - relativ kurz waren, ist es durchaus möglich, dass es bei einem Konklave 33 erfolglose Wahlgänge gibt. Das längste Konklave begann 1268 im mittelitalienischen Viterbo und dauerte zwei Jahre, neun Monate und zwei Tage; die Zahl der Wahlgänge ist allerdings nicht bekannt. Zuletzt gab es 1831 eine besonders lange Wahl, aus der Gregor XVI. nach 50-tägigem Konklave als Papst hervorging.

Seither benötigten die Kardinäle nie länger als vier Tage, um einen neuen Papst zu finden. Benedikt XVI. wurde bereits 26 Stunden nach dem Einzug des Kardinalskollegiums in die Sixtinische Kapelle im vierten Wahlgang gewählt. Generell gibt es am Nachmittag des ersten Konklave-Tages eine Wahl, an allen anderen Tagen werden in der Regel vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlen - also vier Wahlen am Tag - durchgeführt.

Wahlberechtigt sind alle Kardinäle der römisch-katholischen Kirche, die vor dem Beginn der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen. Voraussichtlich haben diesmal 117 Kardinäle ein aktives Wahlrecht. Passiv wahlberechtigt ist jeder männliche Katholik, allerdings sind seit dem 14. Jahrhundert nur Kardinäle zum Papst gewählt worden.

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