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Karlsruhe (dpa) Müssen Steuerhinterzieher härter bestraft werden? Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über einen früheren Unternehmer, der die Allgemeinheit um mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern betrogen hatte.
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob Steuerhinterzieher härter bestraft werden muss. Foto: Uli Deck (Foto: dpa)
as Landgericht Augsburg hatte den geständigen Angeklagten im vergangenen Jahr zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt - obwohl der BGH bereits 2008 entschieden hatte, dass bei Hinterziehung in Millionenhöhe eine Aussetzung zur Bewährung nur unter besonderen Umständen infrage kommt. Die Staatsanwaltschaft legte deshalb Revision ein - sie will eine höhere Strafe (Az. 1 StR 525/11).
Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 7,2 Millionen Euro erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900 000 Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zu zahlen: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die «Schenkung» des Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungssteuer war wesentlich niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer - der Mann hinterzog nochmals 240 000 Euro.
Der 1. Strafsenat des BGH muss nun entscheiden, ob eine Bewährungsstrafe für diese Taten noch angemessen ist. Auch nach der Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2008 wurden Steuerkriminelle in manchen Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die Beträge, die hinterzogen wurden, nahe an der Millionengrenze lagen. So verurteilte das Landgericht Bochum 2009 den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zusätzlich musste Zumwinkel eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen.
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