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Hannover (dpa) Der Kriminologe Christian Pfeiffer begrüßt die Pläne des Bundesjustizministeriums, elektronische Fußfesseln einzuführen für möglicherweise gefährliche Täter, die aus der Haft entlassen werden müssen.
Das Bundesjustizministerium plant die Einführung einer elektronischen Fußfessel für entlassene Sicherungsverwahrte. Archivbild: Polizeieinsatz bei einer Demo gegen einen entlassenen Straftäter.
Das Vorhaben von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei eine zulässige Verschärfung der sogenannten Führungsaufsicht für Fälle mit besonderen Gefährdungslagen, sagte der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen der «Neuen Presse» aus Hannover. «Es reduziert die Gefährlichkeit des Täters drastisch.»
Die Gesetzesänderung wird nötig, weil nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom vergangenen Dezember mehrere Täter, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Die Union lehnt die von Leutheusser-Schnarrenberger geplante Abschaffung der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung ab - sie will dieses Instrument statt durch elektronische Fußfesseln durch eine anders gestaltete Art der geschlossenen Unterbringung ersetzen.
Leutheussers Staatssekretär Max Stadler (FDP) argumentierte, die Reform werde für mehr Sicherheit sorgen. «Wir wollen die Möglichkeit deutlich ausweiten, in einem Strafurteil die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und später dann die endgültige Entscheidung zu treffen. Damit werden die kritischen Fälle frühzeitig erfasst», sagte er der «Passauer Neuen Presse». Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dagegen berge «erhebliche verfassungsrechtliche Risiken» und habe «zu großen Unsicherheiten in der Praxis geführt».
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