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Berlin (dpa) Der EU-Reformvertrag von Lissabon hat in Deutschland seine letzte Hürde genommen. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat billigte am Mittwoch auch Bundespräsident Horst Köhler die dazu gehörenden Begleitgesetze.
Bundespräsident Horst Köhler am Schreibtisch in seinem Arbeitszimmer in Schloss Bellevue. (Archivfoto)
Damit ist das Reformpaket wie geplant von Deutschland ratifiziert, bevor die Iren Anfang Oktober in einer Volksabstimmung erneut darüber abstimmen. Parallel dazu schmetterte das Bundesverfassungsgericht eine neue Verfassungsbeschwerde gegen die Begleitgesetze ab.
Nach Angaben des Präsidialamtes setzte Köhler am Mittwoch seine Unterschrift unter die Gesetze, die jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Ratifikationsurkunde wird dann am Freitag bei der italienischen Regierung als Hüterin der europäischen Verträge hinterlegt. Der Vertrag gilt für Deutschland als ratifiziert. Mit ihm soll die Zusammenarbeit zwischen den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und der EU-Kommission in Brüssel demokratischer und für die Bürger verständlicher werden.
Deutschland ist eines der letzten EU-Länder, in denen der Lissabon-Vertrag unter Dach und Fach kommt. Neben Irland steht nun nur noch in Tschechien und Polen die Zustimmung aus. In beiden Ländern haben die Parlamente bereits grünes Licht gegeben, die Staatschefs zögern aber mit ihrer Unterschrift wegen noch laufender Klagen. In Irland findet am 2. Oktober eine zweite Volksabstimmung statt. Im ersten Anlauf hatten die Iren mit Nein gestimmt.
In Deutschland waren die Begleitgesetze von Bundestag und Bundesrat in diesem Sommer im Schnellverfahren verabschiedet worden. Damit werden, wie vom Verfassungsgericht verlangt, die Rechte des Parlaments gestärkt. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, die Abgeordneten über alle EU-Vorhaben «umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich» zu informieren. Beim Ausbau der EU-Kompetenzen in Kernbereichen der deutschen Gesetzgebung hat das Parlament künftig ein Veto-Recht.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einem «großen Erfolg», den Bundestag und Bundesrat trotz Wahlkampfs noch geschafft hätten. «Ich bin sehr zufrieden», sagte die CDU-Vorsitzende im Bayerischen Rundfunk. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) freute sich über ein «deutliches Mehr an Demokratie und Bürgernähe». Zugleich äußerte er sich zuversichtlich, dass der Vertrag auch in den restlichen drei EU-Ländern gebilligt wird. Die Grünen erklärten: «Damit ist der Weg frei für ein demokratischeres Europa.»
Unterdessen wies das Verfassungsgericht eine Beschwerde des früheren Vorstandschefs des Thyssen-Konzerns, Dieter Spethmann, als unzulässig ab. Der von Spethmann geforderte völkerrechtliche Vorbehalt, wonach der EU-Vertrag nur nach Maßgabe des Karlsruher Lissabon-Urteils vom Juni gelten solle, sei nicht erforderlich. Die europäische Integration sei «verfassungskonform realisierbar». Spethmann gehörte zu einer Gruppe von Klägern, die mit ihrer Klage gegen den Vertrag Ende Juni teilweise Erfolg hatten.
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