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Medienhaus Lensing
02.02.2012 13:00 Uhr
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Nutzung des Privatwagens: Wulff lässt Berichterstattung verbieten

BERLIN Bundespräsident Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina haben die Berichterstattung über die angeblich kostenlose Nutzung eines Privatwagens gerichtlich stoppen lassen. Das Kölner Landgericht erließ am Donnerstag nach Angaben von Wulffs Anwalt eine einstweilige Verfügung gegen zwei Zeitungen.dpa

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Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) spricht auf der VW-Betriebsversammlung am 10.02.2010 in Wolfsburg. Foto: Jochen Lübke / Archiv (Foto: dpa)

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Die „Berliner Zeitung“ und die „Frankfurter Rundschau" hatten berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q3 schon im Sommer 2011 offenbar kostenlos fahren dürfen - Monate bevor das Modell zu kaufen war. Dies hatte Wulff über seinen Anwalt als „gezielte Falschberichterstattung“ zurückgewiesen. 

"Das Ehepaar Wulff fuhr im Sommer 2011 keinen Audi Q", erklärte Wulffs Anwalt Gernot Lehr am Donnerstag.Er warf den beiden Zeitungen „gezielte Falschberichterstattung“ und „grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten“ vor. Die in einer Redaktionsgemeinschaft erscheinenden Zeitungen blieben bei ihrer Darstellung und wiesen die Vorwürfe zurück.

"Sorgfaltspflicht gewahrt"

Die Chefredakteurin von „Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“, Brigitte Fehrle, sagte der dpa: „Wir haben an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt.“ Es sei ausführlich mit dem Anwalt über das Thema kommuniziert worden. Beide Zeitungen der Kölner Mediengruppe M. DuMont Schauberg arbeiten in Berlin in einer Redaktionsgemeinschaft zusammen.

„Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“ hatten berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q 3 schon ab Sommer 2011 offenbar kostenlos fahren dürfen - Monate, bevor das Modell zu kaufen war. Die Lieferung sei von der Spitze der Audi AG veranlasst, das Auto dem Ehepaar Wulff als „Vorserienmodell“ zu Promotion-Zwecken zur Verfügung gestellt worden. Sicherheitsbeamte hätten das Fahrzeug im Auftrag des Bundespräsidialamtes auf dem Gelände des Autohauses überprüft, bevor es von den Wulffs genutzt worden sei.

Audi äußert sich nicht

Die Audi-Zentrale in Ingolstadt wollte zu dem Vorgang nicht Stellung nehmen. Ein Sprecher erklärte, man mache „grundsätzlich zu den Einzelheiten von Kauf-, Miet- oder Leasingverträgen mit Kunden, deren Fahrzeugkonfigurationen oder Extras keine Angaben“. Wulff ließ über seinen Anwalt erklären: „Tatsächlich hat Bettina Wulff einen Audi Q3 erstmals am 22.12.2011 übernommen und die dafür marktübliche Vergütung gezahlt." Die Zeitungen hätten es „unterlassen, das Ehepaar Wulff mit dieser Falschinformation vor der Berichterstattung zu konfrontieren“.

Ein Redakteur habe am 16. Januar die Frage gestellt, ob Bettina Wulff im Sommer 2011 auf eine vorzeitige Straßenzulassung eines bestellten Audi Q3 gedrungen habe. „Diese Frage wurde durch E-Mail vom 17.01.2012 verneint“, heißt es in der Mitteilung des Wulff-Anwalts. „Eine Frage, ob das Ehepaar Wulff ab Sommer 2011 einen Audi Q3 gefahren habe, wurde nicht gestellt.“

Wulff zahlt monatlich 850 Euro

Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft, ob sich Wulff der Vorteilsnahme schuldig gemacht haben könnte, weil er und seine Frau vom Berliner Audi-Zentrum im Jahr 2011 einen Audi Q3 zu ungewöhnlichen Konditionen bereitgestellt bekamen. „Es findet bei uns im Hause eine Vorprüfung statt, ob strafbares Verhalten vorliegt“, sagte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth der „Berliner Zeitung“ und der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag).

Der Wagen hatte schon Mitte Januar für Wirbel gesorgt, weil Bettina Wulff ihn zu sehr günstigen Leasing-Konditionen bekommen haben soll. Der Anwalt Wulffs erklärte damals, der von Frau Wulff bestellte Q3 werde erst Mitte des Jahres ausgeliefert. Deshalb habe Audi ihr am 22. Dezember einen Wagen gleichen Typs gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale zur Verfügung gestellt. Der Bundespräsident habe den Autohändler ausdrücklich aufgefordert, den ganz normalen Tarif zu nennen und keine „Sonderbehandlung“ gewünscht. Frau Wulff zahle für die Anmietung monatlich 850 Euro.


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