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Intersexualität - was heißt das?
dpa am 12. Dezember 2007 14:14 Uhr
Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale - wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane - eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.
  • Nach Schätzungen leben in Deutschland bis zu 100000 Kinder, Jugendliche oder Erwachsene mit uneindeutigem Geschlecht oder abweichender Geschlechtsidentität. Mediziner und Selbsthilfegruppen sprechen von einem sehr komplexen Phänomen und einer Vielzahl von Varianten und Erscheinungsformen.
  • So kann ein Intersexueller über einen männlichen Chromosomensatz verfügen, zugleich aber ein weibliches Aussehen haben und sich als Frau fühlen. Ebenso gibt es Betroffene, die von den Chromosomen her eindeutig weiblich sind, zugleich aber auch männliche Eigenschaften wie Bartwuchs oder starke Körperbehaarung aufweisen sowie möglicherweise eine erheblich vergrößerte Klitoris, die einem Penis ähnelt. Extrem selten sind Fälle, bei denen im Laufe der Entwicklung Mädchen zu Männern werden. Ein solches Schicksal hat Jeffrey Eugenides in seinem Roman „Middlesex“ (2002) beschrieben, für den er den Pulitzer-Preis erhielt.
  • Vor der Einführung des Begriffs „Intersexuelle“ war meist von „Zwittern“ die Rede. Viele Betroffene nennen sich Zwitter, weil „Intersexualität“ noch kaum bekannt ist. Selbsthilfegruppen sprechen auch von zwischengeschlechtlichen Personen, die sich nicht ins gängige Mann/Frau-Schema hineinpressen lassen. Die Betroffenen hätten oft mit Isolation, Unsicherheit und Scham zu kämpfen, manche hätten Liebe und Sexualität nie kennengelernt. Dazu kämen für viele schmerzhafte Eingriffe und aufreibende Hormontherapien.
  • Intersexualität hat nichts zu tun mit Transsexualität oder Transvestiten. Transsexuelle haben eindeutige Geschlechtsmerkmale, wollen aber ihr Geschlecht ändern. Transvestiten fühlen sich in der Kleidung des anderen Geschlechts wohl.
    Erste Projekte und Studien widmen sich den Themen Intersexualität und Geschlechtsidentität. Eine Hamburger Forschergruppe, gefördert auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, soll zu neuen Leitlinien zur Behandlung und Betreuung von Intersexuellen beitragen. Die geschlechtszuweisende Behandlung schon im Baby-Alter als Standardtherapie ist zunehmend in die Kritik geraten. Rein rechtlich gesehen gibt es vor Gericht nur Männer oder Frauen als Kläger - „Intersexueller“ ist kein Rechtsbegriff. Das Gericht muss sich beim Kläger an das Geschlecht halten, das im Personenstandsregister genannt ist.
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