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Prozess ohne Beispiel
dpa am 11. Dezember 2007 16:00 Uhr
KÖLN Nach einem jahrelangen Leidensweg als Zwitter und einem unfreiwilligen Leben als Mann hat eine Krankenpflegerin einen Chirurgen in Köln verklagt. Sie will 100 000 Euro Schmerzensgeld. Ein beispielloser Prozess hat begonnen.

Christina V. mit ihrem Anwalt Georg Groth.
Foto: ddp
Die 48 Jahre alte Klägerin verlangt das Schmerzensgeld, da der Arzt ihr vor 30 Jahren intakte Eierstöcke und Gebärmutter ohne vorherige Aufklärung entfernt habe. Das warf die Frau dem ehemaligen Mediziner einer Kölner Klinik am Mittwoch zu Beginn des Aufsehen erregenden Zivilprozesses vor dem Kölner Landgericht vor. Das Gericht sprach von einem besonders schwierigen und problematischen Fall (AZ:25 O 179/07).

Viele medizinische Fehler

Rechtsanwalt Georg Groth sagte, der beklagte Chirurg sei nicht der alleinVerantwortliche für das Schicksal seiner Mandantin. Von Geburt an habe es eine Reihe von medizinischen Fehlern gegeben. „Aber der Beklagte ist ein wesentliches Glied in der Kette und hat das gefährliche OP-Besteck geführt“, betonte Groth. Wegen der Verjährungsfristen könne nur noch der Chirurg belangt werden, der den Eingriff im Jahr 1977 vorgenommen habe.

"Einzige Katastrophe"

Die intersexuelle Klägerin selbst - sie nennt sich Christiane und fühlt sich „eher weiblich“ - sagte vor Prozessbeginn, ihre medizinische Behandlung durch mehrere Ärzte sei eine „einzige Katastrophe“ gewesen. Man habe „Pfusch ohne Ende“ an ihr begangen.

Demonstranten protestieren vor dem Gericht gegen Menschenrechtsverletzungen bei "geschlechtszuweisenden Behandlungen".
Foto: ddp
Die Klägerin war bei ihrer Geburt wegen nicht eindeutiger äußerer Geschlechtsorgane von der Hebamme fälschlicherweise als Junge vermerkt worden. Eine vergrößerte Klitoris wurde als Penis angesehen. Das Kind wurde von den Eltern als Junge groß gezogen, der in der Pubertät auch männliche Entwicklungen wie Bartwuchs zeigte. Er hatte aber viele gesundheitliche Probleme und hörte schon mit 14 Jahren auf zu wachsen. Erst mit 17 Jahren wurde bei einer Blinddarm-OP entdeckt, dass „Thomas“ über Gebärmutter und Eierstöcke verfügte. Ein Jahr später kam es zu der folgenschweren OP in Köln.

Biologisch unumkehrbarer Eingriff

Nach Ansicht der Klägerin hätte der Chirurg die OP sofort abbrechen müssen, als er bemerkte, dass die inneren weiblichen Geschlechtsorgane voll entwickelt und intakt waren. Mit dem Eingriff sei sie biologisch unumkehrbar zum Mann gemacht worden. Der Anwalt des Beklagten, der nicht zum Prozess erschienen war, bestritt ein Fehlverhalten und betonte die Verantwortung der behandelnden Internisten. Der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich sagte, es handele sich um einen problematischen Fall, der lange zurückliege und für dessen Rekonstruktion viele Akten fehlten, vor allem der wichtige OP-Bericht.

Komplizierter Fall

Eine Unaufklärbarkeit des damaligen Sachverhalts könne möglicherweise zu Lasten der Klägerin gehen, sagte der Richter in einer ersten Einschätzung. Der Fall werde auch dadurch erschwert, dass nicht die Stadt Köln als Trägerin der Klinik verklagt wurde, sondern   

  nur der einzelne Mediziner, was bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten problematisch sein könne. Es müsse geklärt werden, ob die damals 18-Jährige ausreichend aufgeklärt und über Alternativen zur OPinformiert worden sei. Ihr sei „bewusst verschwiegen worden“, dass sie vom Chromosomensatz her eindeutig weiblich sei.

  
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