| Prozess ohne Beispiel | |||||||
| dpa am 11. Dezember 2007 16:00 Uhr | |||||||
| KÖLN Nach einem jahrelangen Leidensweg als Zwitter und einem unfreiwilligen Leben als Mann hat eine Krankenpflegerin einen Chirurgen in Köln verklagt. Sie will 100 000 Euro Schmerzensgeld. Ein beispielloser Prozess hat begonnen. | |||||||
Viele medizinische Fehler Rechtsanwalt Georg Groth sagte, der beklagte Chirurg sei nicht der alleinVerantwortliche für das Schicksal seiner Mandantin. Von Geburt an habe es eine Reihe von medizinischen Fehlern gegeben. „Aber der Beklagte ist ein wesentliches Glied in der Kette und hat das gefährliche OP-Besteck geführt“, betonte Groth. Wegen der Verjährungsfristen könne nur noch der Chirurg belangt werden, der den Eingriff im Jahr 1977 vorgenommen habe. "Einzige Katastrophe" Die intersexuelle Klägerin selbst - sie nennt sich Christiane und fühlt sich „eher weiblich“ - sagte vor Prozessbeginn, ihre medizinische Behandlung durch mehrere Ärzte sei eine „einzige Katastrophe“ gewesen. Man habe „Pfusch ohne Ende“ an ihr begangen.
Biologisch unumkehrbarer Eingriff Nach Ansicht der Klägerin hätte der Chirurg die OP sofort abbrechen müssen, als er bemerkte, dass die inneren weiblichen Geschlechtsorgane voll entwickelt und intakt waren. Mit dem Eingriff sei sie biologisch unumkehrbar zum Mann gemacht worden. Der Anwalt des Beklagten, der nicht zum Prozess erschienen war, bestritt ein Fehlverhalten und betonte die Verantwortung der behandelnden Internisten. Der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich sagte, es handele sich um einen problematischen Fall, der lange zurückliege und für dessen Rekonstruktion viele Akten fehlten, vor allem der wichtige OP-Bericht. Komplizierter Fall Eine Unaufklärbarkeit des damaligen Sachverhalts könne möglicherweise zu Lasten der Klägerin gehen, sagte der Richter in einer ersten Einschätzung. Der Fall werde auch dadurch erschwert, dass nicht die Stadt Köln als Trägerin der Klinik verklagt wurde, sondern
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