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Baden-Württembergs CDU-Fraktionschef Hauk heizt die Debatte über ein Verbot der Linkspartei an. Linke-Bundeschef Ernst sieht eine Kampagne rechter Hardliner. Und auch Verfassungsrichter Kirchof staunt.
Die Diskussion über einen Verbotsantrag gegen die Linksparteiist noch nicht vom Tisch. Foto: Jens Ressing/Archiv (Foto: dpa)
Berlin (dpa) - Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hat sich verwundert über die Diskussion zu einem Verbotsantrag gegen die Linkspartei geäußert. «Man liest die Zeitung und staunt», sagte er der «Welt am Sonntag».
CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt hatte gefordert, einen Verbotsantrag gegen die Linkspartei zu prüfen, stieß jedoch auch in den eigenen Reihen auf Kritik. Er hatte gesagt: «Ich denke, wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, dass wir mittelfristig auch zu einem Verbotsverfahren kommen.»
Baden-Württembergs CDU-Fraktionschef Peter Hauk hält ein Verbotsverfahren gegen die Linkspartei für denkbar. Zwar sei es überzogen, derzeit nach einem Verbot zu rufen. Doch die Situation ändere sich, wenn sich Vizefraktionschefin Sahra Wagenknecht und Vertreter der kommunistischen Plattform in der Führung durchsetzen würden, sagte Hauk der Nachrichtenagentur dpa. «Dann muss man darüber nachdenken, ob dann nicht ein Verbot unter Umständen infrage kommt.»
Der Bundesvorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, hält die Aussagen für den Teil einer Kampagne gegen seine Partei. «Das sind keine Aussetzer mehr», sagte Ernst am Samstag der Internetplattform n-tv.de. «Die rechten Hardliner in der Union erliegen einem gefährlichen Irrtum.»
Hauk forderte, dass Extremismus von links genauso behandelt wird wie jener von rechts. Linke-Politikerin Wagenknecht reagierte empört: «Wer die Linke mit der NPD gleichsetzt, betreibt eine gefährliche und unerträgliche Verharmlosung des Nazi-Terrors», sagte sie n-tv.de.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich auf Antrag mehrerer Linke-Politiker mit der Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz befassen. Auf die Frage, ob das Eintreten für den demokratischen Sozialismus verfassungsfeindlich sei, sagte Kirchhof: «Es kommt darauf an, was man darunter versteht.» Das Grundgesetz lege kein Wirtschaftssystem fest, es «garantiert allerdings Grundrechte wie Unternehmerfreiheit oder Eigentumsfreiheit».
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