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Der Landtag in Düsseldorf könnte bald wieder neugewählt werden. (Foto: dpa)
Die rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen sieht sich trotz ihrer Schlappe vor dem Landesverfassungsgericht nicht in der Krise. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) räumte am Mittwoch zwar einen „Teilerfolg“ der Opposition ein. Ob der Nachtragshaushalt verfassungswidrig sei, stehe aber noch längst nicht fest, sagte sie im Landtag. Das Gericht habe den Großteil des Antrags vonCDU und FDP zurückgewiesen. Auch Grünen- Fraktionschef Reiner Priggen versicherte: „Die Regierung ist in keiner Krise.“
Das höchste Landesgericht hatte am Dienstag Teile des Nachtragsetats 2010 per einstweiliger Anordnung vorläufig gestoppt. Die Landesregierung darf vorerst keine neuen Kredite aufnehmen. Trotz ihres Erfolgs vor dem Verfassungsgericht hält sich die Opposition mit Forderungen nach Neuwahlen zurück.
Neuwahlen erst nach Urteil des Verfassungsgerichts
Zunächst müsse das endgültige Scheitern von Rot-Grün festgestellt werden, sagte CDU-Landeschef Norbert Röttgen. Das sei erst der Fall, wenn das Verfassungsgericht den Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erkläre und Rot-Grün im Landtag keine Mehrheit für einen neuen Nachtragshaushalt oder für den Etat 2011 finde. Wenn dies so weit sei, werde die CDU Neuwahlen „aktiv und offensiv betreiben“.
FDP will keine raschen Neuwahlen
Auch FDP-Landeschef Daniel Bahr sieht keinen Grund für rasche Neuwahlen. Die Landesregierung müsse sehen, „wie sie mit anderen Mehrheiten vielleicht einen verfassungskonformen Haushalt auf den Weg bringt“, sagte er dem Deutschlandfunk. Schärfer äußerte sich der Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder. Selbstverständlich stelle sich die Frage nach Neuwahlen, sagte der Recklinghäuser CDU- Bundestagsabgeordnete der Zeitung „Die Welt“ (Donnerstag).
Mit dem Nachtragsetat war die Neuverschuldung um 1,8 Milliarden Euro auf den Rekordwert von 8,4 Milliarden Euro erhöht worden. Davon sind 1,3 Milliarden Euro für Risikopapiere der angeschlagenen WestLB vorgesehen. Kraft verteidigte die Aufstockung der bereits von der schwarz-gelben Vorgängerregierung angelegten WestLB-Rücklage als „Akt der Vernunft“. Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, die WestLB-Risiken hingen wie ein Damoklesschwert über dem Haushalt. Deshalb werde die Landesregierung vor dem Verfassungsgericht für den Haushalt kämpfen.
Zahlenspiele im Landtag
Wie viel Geld das Land bis zum Erlass der einstweiligen Anordnung aufgenommen hat, blieb auch in der Landtagssitzung ungeklärt. CDU- Fraktionschef Karl-Josef Laumann warf dem Finanzminister vor, er habe keine einzige konkrete Zahl genannt. Das sei erst möglich, wenn der Haushaltsabschluss für 2010 feststehe, hielt Walter-Borjans der Opposition entgegen. Dann könne insgesamt gesagt werden, wie viele Kredite das Land zur Deckung seiner Ausgaben gebraucht habe. Die Verfassungsrichter hatten die Landesregierung angewiesen, mit dem Haushaltsabschluss bis zu ihrer endgültigen Entscheidung zu warten.
Opposition fordert Ende der "Verschuldungspolitik"
CDU und FDP forderten Konsequenzen für den Landeshaushalt 2011. Der Etatentwurf verstoße bei den Krediten erneut deutlich gegen die Verfassungsgrenze. Angesichts der hohen Verschuldung des Landes sei Wünschenswertes wie die Abschaffung der Studiengebühren oder ein kostenloses Kindergartenjahr nicht finanzierbar, sagte Laumann. FDP- Fraktionschef Gerhard Papke sagte, Kraft müsse Schluss machen „mit der Verschuldungspolitik der ersten Monate“. Einsparungen seien unausweichlich.
Kraft lehnt Kurswechsel ab
Kraft lehnte einen grundlegenden Kurswechsel ab. Rot-Grün werde zwar sparen, aber nicht die Politik des Vorrangs für Familien, Kinder und Bildung aufgeben. „Das ist der richtige Weg für Nordrhein- Westfalen. Daran werden wir nachhaltig festhalten“, sagte sie.
Die Linke, mit deren Unterstützung Rot-Grün den Nachtragshaushalt durch das Parlament gebracht hatte, lehnte Einsparungen entschieden ab. „Die Linke wird keine Kürzungshaushalte unterstützen“, sagte Fraktionschef Wolfgang Zimmermann. Stellenabbau, Sozialkürzungen und Privatisierungen seien mit seiner Partei nicht machbar.
Um zu Neuwahlen zu kommen, muss sich der Landtag mit absoluter Mehrheit auflösen. Laut Umfragen könnte Rot-Grün derzeit bei Neuwahlen eine eigene Regierung bilden. Am 15. Februar steht beim Münsteraner Verfassungsgerichtshof die mündliche Verhandlung an. Die Entscheidung über die Klage vonCDU und FDPwollen die Richter innerhalb von drei Monaten treffen.