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Medienhaus Lensing
18.02.2009 17:21 Uhr
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Verfassungsgericht greift ein: Nordrhein-westfälische Kommunalwahl am 30. August

MÜNSTER Nordrhein-Westfalens Wähler müssen im Superwahljahr 2009 entgegen ersten Planungen dreimal zur Abstimmung gehen. Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch das Vorziehen der Kommunalwahl auf den 7. Juni für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung hatte schnell einen neuen Termin parat - die Opposition läuft erneut Sturm.dpa

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Die Richter des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes vor der Verhandlung am 4. Februar in Münster. (Foto: Bernd Thissen/dpa)

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Die nordrhein-westfälischen Verfassungsrichter nannten als Grund für das Verbot des vorgezogenen Termins die zu lange Zeitspanne, die zwischen einem Wahltermin im Juni und dem frühestmöglichen Amtsantritt der Gewählten Ende Oktober entstünde.

Jetzt sollen die Kommunalparlamente am 30. August gewählt werden, wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) am Mittwoch bekanntgab.

Opposition bekommt Recht

Das höchste Gericht des Landes in Münster gab einer Klage der Oppositionsfraktionen SPD und Grüne statt und verwarf ein Gesetz der CDU/FDP-Koalition. Die Entscheidung führte umgehend zu Rücktrittsforderungen an die Adresse von Wolf und zu Dissonanzen innerhalb des Regierungslagers.

Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), derzeit auf USA-Reise, wollte in diesen Streit öffentlich nicht eingreifen.

"Mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar"

Das vom Landtag mit der schwarz-gelben Mehrheit verabschiedete Gesetz über die Zusammenlegung beider Wahlen im Juni sei „mit demokratischen Grundsätzen (...) unvereinbar und nichtig“, sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams.

Denn frühestens am 21. Oktober können die neu gewählten Kommunalpolitiker ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin dauert die Wahlperiode der jetzigen Amtsinhaber.

Sowohl der Landesverfassung als auch dem Grundgesetz sei aber zu entnehmen, dass zwischen Wahl und Konstituierung „äußerstenfalls drei Monate liegen dürften“, so Bertrams. Den Planungen zufolge wären es in NRW viereinhalb Monate gewesen. Das Gericht betonte zudem, es gebe keine zwingenden Gründe für eine Zusammenlegung in diesem Jahr.

Zusammenlegung generell zulässig

„Mit der Verkürzung der nächsten Wahlperiode und der Zusammenlegung der Wahlen ab dem Jahr 2014 würden die verfassungsrechtlichen Bedenken entfallen“, sagte Bertrams.

SPD-Oppositionschefin Hannelore Kraft sagte in Düsseldorf, Wolf erweise sich nach einer Serie von Niederlagen vor dem höchsten Gericht des Landes als „Intensivtäter“. Sie forderte ebenso wie die Grünen die Ablösung des Liberalen im Kabinett. „Das steht überhaupt nicht zur Debatte“, konterte Wolf.

Auch der Koalitionspartner CDU hatte zuvor jedoch deutlich Kritik an der Amtsführung des FDP-Politikers geäußert. Fraktionschef Helmut Stahl warf Wolf vor, sein Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung des Gerichts am 4. Juni habe „möglicherweise die eine oder andere Option versemmelt.“

Wolf wies „gegenseitige Schuldzuweisungen“ zurück. Das Klima in der schwarz-gelben Koalition sieht er dennoch nicht vergiftet. „Das wird sich sehr schnell klären und wir werden dann die bewährte Zusammenarbeit fortsetzen.“

Wahlbeteiligung erhöhen

Die Koalitionsfraktionen untermauerten ihre Gründe für ihre ursprünglichen Pläne. Die eigentlich geplante Zusammenlegung habe die Wahlbeteiligung für die Europawahlen erhöhen sollen, ohne die Eigenständigkeit der Kommunalwahl zu gefährden, bekräftigten CDU und FDP. Gleichzeitig hätten Kosten gespart werden können.

Bei einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September - wie die SPD es fordert - kämen die Kommunalwahlen dagegen „unter die Räder“, argumentierte Wolf. Rüttgers sagte, Vorschläge, die Kommunalwahl mit anderen Wahlen zusammenzulegen seien nicht überzeugend, da nur Kommunal- und Europawahl 5-jährige Legislaturen haben.

"CDU und FDP geht es um eine möglichst geringe Wahlbeteiligung"

Die Opposition vermutet dagegen parteitaktische Motive. „CDU und FDP geht es um eine möglichst geringe Wahlbeteiligung - koste es, was es wolle“, kritisierte Grünen-Fraktionschefin Sylvia Löhrmann. Die Koalitionsfraktionen rechneten sich Vorteile für ihr Lager bei geringer Beteiligung aus, mutmaßt die Opposition.

SPD und Grüne appellierten ebenso wie die Arbeiterwohlfahrt an die Landesregierung, nicht 42 Millionen Euro für einen Extra-Wahltermin zu verschwenden.

Kampagne gegen 30. August

Die SPD kündigte eine Kampagne gegen den neuen Termin an. „Wir werden mit Unterschriftenaktionen auf der Straße und im Internet Druck auf die Landesregierung ausüben, die Kommunal- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen“, teilte der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen SPD, Michael Groschek mit.





 


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