Hintergründe und Rückblick
Opels langer Weg
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MÜNSTER Nordrhein-Westfalens Wähler müssen im Superwahljahr 2009 entgegen ersten Planungen dreimal zur Abstimmung gehen. Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch das Vorziehen der Kommunalwahl auf den 7. Juni für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung hatte schnell einen neuen Termin parat - die Opposition läuft erneut Sturm.
Die Richter des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes vor der Verhandlung am 4. Februar in Münster. (Foto: Bernd Thissen/dpa)
Jetzt sollen die Kommunalparlamente am 30. August gewählt werden, wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) am Mittwoch bekanntgab.
Opposition bekommt Recht
Das höchste Gericht des Landes in Münster gab einer Klage der Oppositionsfraktionen SPD und Grüne statt und verwarf ein Gesetz der CDU/FDP-Koalition. Die Entscheidung führte umgehend zu Rücktrittsforderungen an die Adresse von Wolf und zu Dissonanzen innerhalb des Regierungslagers.
Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), derzeit auf USA-Reise, wollte in diesen Streit öffentlich nicht eingreifen.
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