Widerstand wächst
Gasbohrungen in NRW
Geplante Erdgas-Bohrungen der Energiekonzerne sorgen für Konflikte. mehr...
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WUPPERTAL Illegale Datendownloads aus dem Internet werden immer seltener strafrechtlich verfolgt. Jetzt will auch die Staatsanwaltschaft Wuppertal keine derartigen Ermittlungen mehr aufnehmen. Die Musikindustrie ist verärgert.
Anzeigen, die Rechteinhaber wie die Musikindustrie erstatten, bleiben in Wuppertal zukünftig unbearbeitet. Begründung: „Ermittlungen sind unverhältnismäßig“, erklärte gestern Oberstaatsanwalt Ralf Meyer. Die Tatverdächtigen verfolgten keine finanziellen Interessen. Auch seien die Rechteinhaber gar nicht an einem Strafverfahren interessiert. „Sie wollen an Nutzernamen kommen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Meyer.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft zur Zeit, ob das Vorgehen der Wuppertaler Kollegen rechtens ist. Sich bei Internettauschbörsen kostenlos Musik zu ziehen, ist illegal. Das stellt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft nicht in Frage. Sie weigert sich aber seit Kurzem, strafrechtlich gegen die Nutzer von Tauschbörsen vorzugehen. Entsprechende Ermittlungen seien unverhältnismäßig. Überdies „binden sie Arbeitskraft und kosten den Steuerzahler viel Geld“, erklärte gestern Oberstaatsanwalt Ralf Meyer.
Schuld ist zu gering
Im Januar und Februar 2008 habe die Medienindustrie allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft mehr als 2000 IP-Adressen von Computern eingereicht, an denen illegal Daten heruntergeladen worden sein sollen. Die Anschlussinhaber zu ermitteln, kostet laut Angaben der Staatsanwaltschaft pro Adresse bis zu 50 Euro. „Die Verfahren werden aber zu 99 Prozent eingestellt, höchstens als Privatklage weiterverfolgt“, sagt Meyer. Mal sei die Schuld zu gering, mal könne der Täter nicht ermittelt werden, da mehrere Personen den Computer nutzen.
Die Medienindustrie sei ohnehin nicht an einer strafrechtlichen Verfolgung interessiert, kritisiert Meyer. Das bestätigt auch sein Kollege Axel Stahl von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: „Der Weg über die Staatsanwaltschaft wird gewählt, um an Personendaten zu kommen und Schadenersatz zu fordern.“
Daniel Knöll vom Bundesverband der Musikindustrie weist den Vorwurf zurück: „Illegaler Download ist eine Straftat, der nachgegangen werden muss.“ Er hofft daher, dass das Wuppertaler Vorgehen keine Schule mache. Ob es rechtens ist, berät zur Zeit die Generalstaatsanwaltschaft.
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