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Medienhaus Lensing
25.11.2007 15:55 Uhr
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Lückentexte für Todesfälle

NRW „Liebe Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler der ...-Schule sind sehr traurig über die Nachricht vom Tod eines ihrer Schüler/einer ihrer Schülerinnen. Der Tod eines jungen Menschen ist in jedem Fall ein Ereignis, das jeden beschäftigt.“ Dieses Zitat stammt aus dem neuen Notfallplan des nordrhein-westfälischen Schulministeriums. nick / mf / dpa

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Unter der Überschrift „Informationsbrief Tod/Suizid“ ist er als Formulierungsvorschlag für einen Brief an die Eltern nach dem Tod eines Schülers gedacht. Also zum Beispiel auch für den 17-Jährigen, der sich nach der Polizeivernehmung wegen eines vermeintlich geplanten Amoklaufs am vergangenen Freitag in Köln das Leben genommen hatte.

„Tod einer Lehrkraft“

Auch zum „Tod einer Lehrkraft“ gibt es statisch formulierte Passagen: „Seit ... (Monat/Jahr) war er/sie Lehrkraft an unserer Schule“, oder „Wir erlebten und schätzten ihre/seine unermüdliche und fruchtbare Tätigkeit für das (Musik-, Sport-)leben der Schule.“
Genaue bürokratische Anweisungen also, was im Todesfall an wen und wie zu schreiben ist. „Der Ordner ist das Tüpfelchen auf dem i, um die Sicherheit an den Schulen zu verbessern“, sagte gestern ein Sprecher des Düsseldorfer Schulministeriums.

Große Unsicherheit herrscht dagegen bei der Frage, was im Falle eines Amoklaufs tatsächlich zu tun ist. Laut „Frankfurter Rundschau“ traute so zum Beispiel eine Delegation Bochumer Schulleiter ihren Ohren nicht, als sie bei einer verpflichtenden Fortbildung von der Bezirksregierung aufgefordert wurden, im Falle eines Amoklaufs über Lautsprecher eine „ernste Lage im Schulgebäude“ anzukündigen und sich zu verbarrikadieren. So steht es jetzt auch im Ordner des Schulministeriums.

"Professionell und erfolgreich"

Die Polizei hingegen habe den Schulleitern wenige Wochen vorher zu einer „verschlüsselten Durchsage“ geraten, um anschließend die Schule zu räumen. Das Konzept der Polizei in Nordrhein-Westfalen zur Bewältigung von Amok-Lagen an Schulen und Universitäten sei „professionell und erfolgreich“, sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Tatsächlich existieren zwei Notfallpläne für NRW. Während das Innenministerium das Vorgehen der Polizei regele, werde in dem Notfallordner für die Schulen das Verhalten von Lehrern und Schülern angesprochen. Ein Regierungssprecher erklärte gegenüber unserer Zeitung, beide Pläne seien miteinander abgestimmt: „Sie existieren nebeneinander, aber nicht gegeneinander.“

Keine Panik

Die Opposition hingegen sah sich mit ihren Vorwürfen gegen die Regierung bestätigt. „Der Vorfall zeigt, dass es kein wirklich verzahntes Miteinander zwischen den Ressorts gibt“, sagte SPD-Innenexperte Karsten Rudolph gegenüber unserer Zeitung. Monika Düker, innenpolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte ein „unglaubliches Abstimmungschaos der Regierung“.
Mit dem Ordner solle keine Panik verbreitet werden, betonte Susanne Blasberg-Bense von der Bezirksregierung Arnsberg. Aber dennoch sollten Schulen vorbereitet sein, wenn „das Unvorstellbare“ passiert.



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