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DÜSSELDORF Das deutsche Strafrecht muss aus Sicht des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) um wirksamere neue Möglichkeiten erweitert werden. Geldstrafen und Gefängnis reichten allein zur Abschreckung nicht aus, kritisierte der SPD-Politiker.
Justizministers Thomas Kutschaty. (dpa)
BVB-Fieber in Wembley und Dortmund: Wie ist die Stimmung bei den Fans in London? Was passiert in der Heimat? Mit uns verpassen Sie nichts: Unsere Reporter tickern rund um die Uhr und live vor Ort.Führerscheinentzug statt Geldstrafe, Straßenfegen statt Gefängnis - der Instrumentenkasten des Strafrechts müsse modernisiert werden. „Es geht darum, dass bereits die Strafandrohung wirksame Abschreckung ist und Gesetzesbrecher effektiv bestraft werden können“, sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa in Düsseldorf. „Unsere derzeitigen Sanktionsmöglichkeiten - wie Geld- und Freiheitsstrafe - sind zweifellos weiter nötig. Wir sollten aber unsere Strafmöglichkeiten erweitern.“
Kutschaty erläuterte: „Denken wir zum Beispiel an einen vermögenden Steuerstraftäter - ich glaube nicht, dass den eine Geldstrafe effektiv genug trifft.“ In manchen Fällen wäre stattdessen ein langjähriger Entzug der Fahrerlaubnis wesentlicher nachhaltiger. Ein weiteres Beispiel seien gewaltbereite Fußballfans. „Die müssten auch mit einem strafbewehrten Stadionverbot aus den Stadien ferngehalten werden können“, forderte Kutschaty. Bislang ist dies nur über das Hausrecht und nach Belieben der Vereine möglich.
Strafspirale nach oben
„Ich will die Vereine nicht aus der Verantwortung nehmen, an dieser Stelle viel mehr zu tun als bisher. Doch hier kann das Strafrecht helfen“, sagte der Minister. Wer trotz richterlich angeordneten Stadionverbots erwischt würde, schraube damit seine Strafspirale weiter nach oben. Hier stehe aber nicht allein die wirksame Bestrafung im Vordergrund, betonte der Minister. „Es geht mir um den Schutz der friedlichen Fans vor den Chaoten.“
Ersatzfreiheitsstrafen im Gespräch
Handlungsbedarf sieht Kutschaty auch bei den sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen. Sie werden vollstreckt, wenn ein Verurteilter die auferlegte Geldstrafe nicht zahlen kann - etwa Verkehrssünder. Dann geht es ersatzweise ins Gefängnis. „Hier verliert der Staat doppelt“, kritisierte der Minister. „Nicht nur, dass wir die Geldstrafe nicht einnehmen, wir zahlen auch noch für jeden Gefangenen pro Tag rund 111 Euro.“ Besser wäre es, Straftäter stattdessen Straßen fegen oder Parks pflegen zu lassen. „Da hätte die Gemeinschaft etwas davon, und dies wäre nahezu kostenneutral.“
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