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Medienhaus Lensing
19.07.2011 16:30 Uhr
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Monatelanger Streit beendet: Schulkonsens für NRW vereinbart

DÜSSELDORF In Nordrhein-Westfalen haben die rot-grüne Minderheitsregierung und die CDU-Opposition nach monatelangem Streit einen Kompromiss zur Zukunft des Schulsystems erzielt. Sie einigten sich am Dienstag sich auf die Bildung einer neuen „Sekundarschule“, die die Jahrgänge 5 bis 10 umfasst und keine eigene gymnasiale Oberstufe hat.dpa

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 (Foto: dpa)

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„Wir haben für Nordrhein-Westfalen einen Schulfrieden für die nächsten zwölf Jahre geschlossen“ sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) in Düsseldorf. Mit der CDU sei ein Konsens und echter Kompromiss geschlossen worden. Alle hätten sich bewegt und Zugeständnisse gemacht.

Röttgen lobt Einigung

CDU-Landeschef Norbert Röttgen sagte: „Nordrhein-Westfalen hat jetzt einen langfristigen Schulkonsens - und das ist gut.“ Der Konsens sei verfassungsrechtlich abgesichert. Es gebe nun keine Gemeinschaftsschule, sondern eine Sekundarschule.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte, alle Beteiligten hätten gewonnen. Den Kommunen müssten die Schulen ermöglicht werden, die für sie die besten seien.  Vertreter der Verhandlungsparteien und mehrere Lehrerverbände sprachen von einem „historischen Kompromiss nach jahrzehntelangem ideologischem Streit“. Kraft räumte ein: „Jeder hat Kröten schlucken müssen.“

Alte Schulformen bleiben erhalten

Neben der neuen Sekundarschule wird es in NRW künftig weiter auch Gesamtschule, Realschule, Gymnasium und Hauptschule geben. Die neue Sekundarschule muss mindestens dreizügig sein. In Jahrgang 5 und 6 wird gemeinsam gelernt. Ab der 7. Klasse kann in getrennten Bildungsgängen unterrichtet werden.

Alle Parteien wollen nun einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Schulnovelle und für eine Änderung der Landesverfassung erarbeiten. Der dort verankerte Bestandsschutz für Hauptschulen soll gestrichen werden. Die neuen Gesetze sollen im Herbst verabschiedet werden. An diesem Mittwoch berät der Landtag über die Schulpolitik.

Gemeinschaftsschulen in zwölf Gemeinden

Die rot-grüne Koalition verzichtet darauf, ihre geplante Gemeinschaftsschule als Regelschule einzuführen. Sie sollte in den Klassen 5 und 6 Unterricht auf Gymnasial-Niveau garantieren und eine eigene Oberstufe erlauben. Zum kommenden Schuljahr dürfen aber zwölf Kommunen dieses Konzept als Modellversuch erproben.
Die CDU verzichtet ihrerseits auf Verbundschulen aus Haupt- und Realschule. Die bestehenden genießen aber, wie die bereits genehmigten Gemeinschaftsschulen, Bestandsschutz. Künftig soll es in NRW neben der neuen Sekundarschule alle übrigen Schultypen weiter geben. „Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft“, erläuterte Röttgen. „Was vor Ort Akzeptanz hat, bleibt.“

Mit dem Kompromiss der Regierung und der größten Oppositionsfraktion habe die Politik den Mut bewiesen, über ein „Sowohl-als-auch“ hinauszugehen und etwas ganz Neues zu schaffen, unterstrich Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Es gibt keine Verlierer. Gewinner sind die Kinder.“

Gymnasium behält Sonderstellung

CDU-Landtagsfraktionschef Karl-Josef Laumann betonte, das Gymnasium behalte mit dem Konsens seine Bedeutung als abiturvorbereitende Schule. Für die künftigen Sekundarschüler soll der Weg zum Abitur durch Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums oder Berufskollegs gesichert werden.
Die CDU habe in den Verhandlungen durchgesetzt, dass es - anders als bei den Gemeinschaftsschulen - keine Privilegierung für die Sekundarschule geben werde, sagte Laumann. Sie werde weder mit zusätzlichen Lehrerstellen noch kleineren Klassen bevorzugt.

Lob gab es von Kommunal- und Lehrerverbänden sowie Gewerkschaften. Der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE NRW), Udo Beckmann, sprach von einem „historischen Tag“ nach mehr als 40 Jahren erbittertem Streit. „Der Konsens ist bundesweit einmalig“, meinte der Vorsitzende des NRW-Philologenverbandes Peter Silbernagel. DGB und GEW würdigten die offenen Bildungswege. Der Städte- und Gemeindebund hob hervor, der Konsens biete den Kommunen mehr Flexibilität und Aussicht auf Rechtssicherheit.

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