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24.01.2012 14:54 Uhr
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PKW-Verkauf: Werbekarten am Auto: Händler ignorieren Verbot

NRW Es ist eine beliebte Masche unter Gebrauchtwagenhändlern: Horden von Werbern pflastern in ihrem Auftrag vor allem ältere PKW mit Visitenkarten, die eindringlich zum Verkauf raten. Diese Form aggressiver Kundenbearbeitung ist zwar seit längerem verboten - es nützt nur nichts.Inga Tawadrous

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Wer sein Auto auf dem öffentlichen Parkplatz an der Friedrichstraße in Münster parkt, muss immer wieder mit einem "bunten Gruß" an seinem Auto rechnen. (Foto: Tawadrous)

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„Wir kaufen ihr Auto! Sofort Bargeld! Sofort Abmeldung! Ein Anruf lohnt sich!“ Jeder, der ein Auto besitzt, weiß, wo diese Sätze mit den unendlich vielen Ausrufezeichen zu lesen sind: auf den Kärtchen unterm Scheibenwischer oder in der Autotür.

Dabei ist diese Art der Werbung längst verboten oder – je nach Satzung der jeweiligen Stadt – zumindest genehmigungspflichtig.
Rückblick: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Juli 2010 entschieden, dass das Befestigen von gewerblichen Visitenkarten an Autos auf öffentlichen Parkplätzen eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ darstellt. Genervte Autobesitzer feierten daraufhin das Ende der lästigen Zetteln unterm Scheibenwischer. Doch zu früh gefreut: Die „Ich kaufe ihr Auto“-Kärtchen zieren auch anderthalb Jahre nach dem Beschluss zahlreiche Windschutzscheiben. Und verdrecken sowohl private Abstellflächen vor Supermärkten, wie auch öffentliche Plätze.
So wimmelt es zurzeit auf einem Parkplatz in der Nähe vom Hauptbahnhof Münster nur so von bunten Autokärtchen. Wurden diese legal verbreitet? „Nein, denn wir erteilen keine Genehmigungen“, sagt Horst Werner Koch, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Münster. Gegen das „wilde Verteilen von den Werbezetteln“ könne die Stadt nichts tun.
Keine Kapazitäten
„Dafür müssten wir diejenigen fassen, der die Kärtchen verteilt, und nicht denjenigen, dessen Handynummer darauf steht“, erklärt Koch. Um die ersteren zu schnappen, müsste man die Parkplätze überwachen, „und dafür haben wir keine Kapazitäten.“ Genau das nutzen die Visitenkartenverteiler aus. Dies bestätigen mehrere von uns angerufene Autohändler, dessen Visitenkarten auf der Straße lagen.
Ein 43-jähriger, der anonym bleiben möchte, gibt zu, dass er am Tag bis zu 3000 Kärtchen an fremde Autos befestigt. „Ich weiß, dass das verboten ist, aber bis jetzt hat noch niemand von der Stadt gemeckert.“ Lediglich wütende Autobesitzer riefen bei ihm an, um sich „über die Sauerei“ zu beschweren. Ansonsten sei er „ganz ungestört“ im Münsterland und Ruhrgebiet unterwegs. Angst, erwischt zu werden, habe er nicht. Die einzige Regel: „Man muss die Kärtchen bloß nicht dann verteilen, wenn da gerade die Typen vom Ordnungsamt Strafzettel fürs falsche Parken verteilen“, sagt der 43-Jährige. Anders als viele seiner „Kollegen“ habe er nicht ein Gewerbe angemeldet. „Ich mache es schwarz.“ Auf den Visitenkarten, die der Familienvater jetzt verteilt, heißt seine „seriöse Firma Stern“. Jedoch werde der Name des nicht vorhandenen Unternehmens beliebig oft geändert. „Letztens ließ ich darauf ‚Star Automobile‘ drucken.“ Wie viele Wagen er im Monat kauft und verkauft, will der Schwarzhändler nicht verraten. Nur soviel: „Wenn es nicht gut läuft, habe ich trotzdem mein Brot, das bezahlt die Stadt, ich bekomme Hartz IV.“
„Ich habe Erlaubnis“
Wiederum andere Autohändler behaupten, dass das Verteilen von den Visitenkarten legal sei. „Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, darf man es“, so begründet es Jannal H. Jedoch liefe das Geschäft nicht so, wie er es sich wünsche. „Viele haben Handy-Flatrate, die rufen bei mir zwar an, aber das Auto verkaufen wollen sie doch nicht.“ Gefragt, ob er vielleicht zu wenig zahle, beendet er flugs das Gespräch.
„Ich habe von der Stadt Münster eine Erlaubnis bekommen“, behauptet indes ein 29-jähriger Autoverkäufer. „Und übrigens“, sagt der Mann rotzfrech, „ich suche Leute, die die Zettel verteilen.“ Stundenlohn: 4 Euro.
Inga TawadrousDabei ist diese Art der Werbung längst verboten oder – je nach Satzung der jeweiligen Stadt – zumindest genehmigungspflichtig.
Rückblick: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Juli 2010 entschieden, dass das Befestigen von gewerblichen Visitenkarten an Autos auf öffentlichen Parkplätzen eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ darstellt. Genervte Autobesitzer feierten daraufhin das Ende der lästigen Zetteln unterm Scheibenwischer. Doch zu früh gefreut: Die „Ich kaufe ihr Auto“-Kärtchen zieren auch anderthalb Jahre nach dem Beschluss zahlreiche Windschutzscheiben. Und verdrecken sowohl private Abstellflächen vor Supermärkten, wie auch öffentliche Plätze.
So wimmelt es zurzeit auf einem Parkplatz in der Nähe vom Hauptbahnhof Münster nur so von bunten Autokärtchen. Wurden diese legal verbreitet? „Nein, denn wir erteilen keine Genehmigungen“, sagt Horst Werner Koch, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Münster. Gegen das „wilde Verteilen von den Werbezetteln“ könne die Stadt nichts tun.
Keine Kapazitäten
„Dafür müssten wir diejenigen fassen, der die Kärtchen verteilt, und nicht denjenigen, dessen Handynummer darauf steht“, erklärt Koch. Um die ersteren zu schnappen, müsste man die Parkplätze überwachen, „und dafür haben wir keine Kapazitäten.“ Genau das nutzen die Visitenkartenverteiler aus. Dies bestätigen mehrere von uns angerufene Autohändler, dessen Visitenkarten auf der Straße lagen.
Ein 43-jähriger, der anonym bleiben möchte, gibt zu, dass er am Tag bis zu 3000 Kärtchen an fremde Autos befestigt. „Ich weiß, dass das verboten ist, aber bis jetzt hat noch niemand von der Stadt gemeckert.“ Lediglich wütende Autobesitzer riefen bei ihm an, um sich „über die Sauerei“ zu beschweren. Ansonsten sei er „ganz ungestört“ im Münsterland und Ruhrgebiet unterwegs. Angst, erwischt zu werden, habe er nicht. Die einzige Regel: „Man muss die Kärtchen bloß nicht dann verteilen, wenn da gerade die Typen vom Ordnungsamt Strafzettel fürs falsche Parken verteilen“, sagt der 43-Jährige. Anders als viele seiner „Kollegen“ habe er nicht ein Gewerbe angemeldet. „Ich mache es schwarz.“ Auf den Visitenkarten, die der Familienvater jetzt verteilt, heißt seine „seriöse Firma Stern“. Jedoch werde der Name des nicht vorhandenen Unternehmens beliebig oft geändert. „Letztens ließ ich darauf ‚Star Automobile‘ drucken.“ Wie viele Wagen er im Monat kauft und verkauft, will der Schwarzhändler nicht verraten. Nur soviel: „Wenn es nicht gut läuft, habe ich trotzdem mein Brot, das bezahlt die Stadt, ich bekomme Hartz IV.“
„Ich habe Erlaubnis“
Wiederum andere Autohändler behaupten, dass das Verteilen von den Visitenkarten legal sei. „Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, darf man es“, so begründet es Jannal H. Jedoch liefe das Geschäft nicht so, wie er es sich wünsche. „Viele haben Handy-Flatrate, die rufen bei mir zwar an, aber das Auto verkaufen wollen sie doch nicht.“ Gefragt, ob er vielleicht zu wenig zahle, beendet er flugs das Gespräch.
„Ich habe von der Stadt Münster eine Erlaubnis bekommen“, behauptet indes ein 29-jähriger Autoverkäufer. „Und übrigens“, sagt der Mann rotzfrech, „ich suche Leute, die die Zettel verteilen.“ Stundenlohn: 4 Euro.
Inga Tawadrous 
Dabei ist diese Art der Werbung längst verboten oder – je nach Satzung der jeweiligen Stadt – zumindest genehmigungspflichtig.

"Sondernutzung"

Rückblick: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Juli 2010 entschieden, dass das Befestigen von gewerblichen Visitenkarten an Autos auf öffentlichen Parkplätzen eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ darstellt. Genervte Autobesitzer feierten daraufhin das Ende der lästigen Zettel unterm Scheibenwischer. Doch zu früh gefreut: Die „Ich kaufe ihr Auto“-Kärtchen zieren auch anderthalb Jahre nach dem Beschluss zahlreiche Windschutzscheiben. Und verdrecken sowohl private Abstellflächen vor Supermärkten, wie auch öffentliche Plätze.

So wimmelt es zurzeit auf einem Parkplatz in der Nähe des Hauptbahnhofs Münster nur so von bunten Autokärtchen. Wurden diese legal verbreitet? „Nein, denn wir erteilen keine Genehmigungen“, sagt Horst Werner Koch, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Münster. Gegen das „wilde Verteilen von den Werbezetteln“ könne die Stadt nichts tun.

Keine Kapazitäten

„Dafür müssten wir diejenigen fassen, der die Kärtchen verteilt, und nicht denjenigen, dessen Handynummer darauf steht“, erklärt Koch. Um die ersteren zu schnappen, müsste man die Parkplätze überwachen, „und dafür haben wir keine Kapazitäten.“ Genau das nutzen die Visitenkartenverteiler aus. Dies bestätigen mehrere von uns angerufene Autohändler, deren Visitenkarten auf der Straße lagen.

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Ein 43-jähriger, der anonym bleiben möchte, gibt zu, dass er am Tag bis zu 3000 Kärtchen an fremden Autos befestigt. „Ich weiß, dass das verboten ist, aber bis jetzt hat noch niemand von der Stadt gemeckert.“ Lediglich wütende Autobesitzer riefen bei ihm an, um sich „über die Sauerei“ zu beschweren. Ansonsten sei er „ganz ungestört“ im Münsterland und Ruhrgebiet unterwegs.

Häufiger Namenswechsel

Angst, erwischt zu werden, habe er nicht. Die einzige Regel: „Man muss die Kärtchen bloß nicht dann verteilen, wenn da gerade die Typen vom Ordnungsamt Strafzettel fürs falsche Parken verteilen“, sagt der 43-Jährige. Anders als viele seiner „Kollegen“ habe er nicht ein Gewerbe angemeldet. „Ich mache es schwarz.“ Auf den Visitenkarten, die der Familienvater jetzt verteilt, wird für eine  „seriöse Firma Stern“ geworben. Jedoch werde der Name des nicht vorhandenen Unternehmens beliebig oft geändert. „Letztens ließ ich darauf ‚Star Automobile‘ drucken.“ Wie viele Wagen er im Monat kauft und verkauft, will der Schwarzhändler nicht verraten. Nur soviel: „Wenn es nicht gut läuft, habe ich trotzdem mein Brot, das bezahlt die Stadt, ich bekomme Hartz IV.“

„Ich habe Erlaubnis“

Wiederum andere Autohändler behaupten, dass das Verteilen von den Visitenkarten legal sei. „Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, darf man es“, so begründet es Jannal H. Jedoch liefe das Geschäft nicht so, wie er es sich wünsche. „Viele haben Handy-Flatrate, die rufen bei mir zwar an, aber das Auto verkaufen wollen sie doch nicht.“ Gefragt, ob er vielleicht zu wenig zahle, beendet er flugs das Gespräch.

„Ich habe von der Stadt Münster eine Erlaubnis bekommen“, behauptet indes ein 29-jähriger Autoverkäufer. „Und übrigens“, setzt der Mann hinzu, „ich suche Leute, die die Zettel verteilen.“ Stundenlohn: 4 Euro.

Die Stadt Dortmund erteilt den Autohändlern, die ihre Visitenkarten verteilen wollen, keine Genehmigung. „Unsere Satzung sieht diese Form der Gewerbebetreibung nicht vor“, sagt Thomas Kampmann, Pressesprecher der Stadt Dortmund. Auch Essen habe bislang keine Sondergenehmigungen erteilt, heißt es auf Nachfrage. „In Essen hält sich die Problematik in Grenzen“, sagt Sprecherin Renate Kusch. Hin und wieder würden wütende Autobesitzer bei der Stadt anrufen und lediglich nachfragen, ob diese Art der Werbung zulässig sei, so Kusch. In Gelsenkirchen sei „das Problem mit den Autokärtchen nicht akut aufgefallen“, bestätigt Stadtsprecher Martin Schulmann. Nach wie vor verboten ist das Verteilen von den Autokärtchen auch in . „Das Einzige, was bei uns erlaubt ist, sind Zetteln von politischen Organisationen – das fällt unter freie Meinungsäußerung“, sagt Bochum-Stadtsprecher. 
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