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10.08.2009 13:48 Uhr
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Urteil erwartet: Schmerzensgeld im „Zwitterprozess“

KÖLN Anderthalb Jahre nach dem juristischen Sieg einer Krankenpflegerin im Kölner „Zwitterprozess“ wird heute über die Höhe ihres Schmerzensgelds entschieden. Die intersexuelle Klägerin Christiane V. verlangt in dem bundesweit aufsehenerregenden Fall nach einer folgenschweren Operation und jahrzehntelangem Leidensweg mindestens 100.000 Euro. dpa

Das Kölner Landgericht hatte den beklagten Chirurgen in einem Grundsatzurteil vom Februar 2008 wegen seines „rechtswidrigen Eingriffs“ bereits zu Schmerzensgeld verurteilt, die Höhe aber zunächst offengelassen.

Der Arzt hatte 1977 der damals 18-Jährigen die inneren weiblichen Geschlechtsorgane ohne vorherige ausreichende Aufklärung entnommen und sie unumkehrbar biologisch zum Mann gemacht. Der vor Gericht unterlegene Mediziner war in Berufung gegangen, aber vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) gescheitert. Das OLG bestätigte im September 2008, der Chirurg habe die Klägerin mit der OP „schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt“.

Die Klägerin hatte zu Prozessbeginn 2007 über ihr Leiden nach der OP berichtet, von körperlichen Beeinträchtigungen, Schmerzen und schweren psychischen Problemen. Christiane V. fühlt sich als Frau, war aber mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen als Zwitter geboren und als Junge „Thomas“ großgezogen worden. Zufällig waren bei einer Blinddarm-OP bei „Thomas“ innere weibliche Geschlechtsorgane entdeckt worden. Man war aber von verkümmerten Organen ausgegangen, die entnommen werden sollten. Den Richtern zufolgen hätte der Chirurg den Eingriff 1977 sofort abbrechen müssen, als er feststellte, dass Eierstöcke und Gebärmutter doch intakt waren, „Thomas“ also über eine normale weibliche Anatomie verfügte.

Der Anwalt der Klägerin, Georg Groth, zeigte sich am Montag optimistisch. Er sehe gute Chancen für seine Mandantin, ihre Forderung durchzusetzen sagte er der dpa. Möglich sei auch eine lebenslange Schmerzensgeld-Rente. Das von Christiane V. angestrengte Verfahren war als Präzedenzfall und Musterprozess bewertet worden.


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