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Medienhaus Lensing
06.09.2010 12:40 Uhr
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Brunner-Prozess: Angeklagter wegen Mordes verurteilt - Verteidiger wollen Revision

München (dpa/AFP) Der tödliche Prügelangriff auf den Manager Dominik Brunner war nach dem Urteil des Landgerichts München Mord. Der Hauptangeklagte Markus S. wurde am Montag zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt, Mittäter Sebastian L. wegen Körperverletzung zu sieben Jahren. Die Verteidiger der beiden Angeklagten wollen Rechtsmittel einlegen.

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Der 19-jährige Markus S. (Mitte hinten) wurde wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, der 18-jährige Sebastian L. (links) wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahre Gefängnis. 

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Der zur Tatzeit 18-jährige S. und der damals 17-jährige L. hatten Brunner am 12. September vergangenen Jahres am Münchner S-Bahnhof Solln angegriffen, weil der 50-Jährige eine Gruppe von vier Schülern vor einem Erpressungsversuch der beiden schützen wollte.

Wegen seines Vorgehens wurde der Manager zu einem Symbol für Zivilcourage. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler verlieh Brunner posthum das Bundesverdienstkreuz. Das Gericht verurteilte S. nun wegen Mordes in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung, L. außer wegen Körperverletzung mit Todesfolge wegen versuchter räuberischer Erpressung.

Herzfehler war Todesursache

Mit dem Strafmaß blieben die Richter leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für S. zehn Jahre Jugendhaft sowie für L. achteinhalb Jahre Jugendhaft verlangt hatte. Die Verteidiger hatten dagegen für S. eine Haftstrafe von deutlich unter sieben Jahren und für L. dreieinhalb Jahre Jugendhaft gefordert. Sie hatten sahen den Mordvorwurf als widerlegt an, weil Brunner als Erster zugeschlagen hatte und außerdem an einem unentdeckten Herzfehler litt, der schließlich zum Tod führte.

Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sagte, die Beweisaufnahme habe während der zwölf Verhandlungstage „eindrucksvoll“ belegt, dass Rache das Motiv für den Angriff von S. und L. gewesen sei. Brunner habe sich als „menschliches Schutzschild“ am S-Bahnhof vor die Kinder gestellt. Er habe dann aus Notwehr als Erster S. ins Gesicht geschlagen, weil beide Angeklagte aggressiv und drohend auf die Gruppe zugegangen seien.

Gezielte Tritte

Während beide ursprünglich mit dem Vorsatz der Körperverletzung zugeschlagen hätten, habe S. am Ende des Angriffs mit zwei gezielten Tritten in den Oberbauch und auf den Kopf den Tod Brunners in Kauf genommen, sagte Baier. Deshalb sei er wegen Mordes zu verurteilen. Auch der unentdeckte Herzfehler Brunners ändere daran nichts: Nur das durch den Angriff erlittene Trauma habe zum Aussetzen von Brunners Herz geführt.

“Es war kein Mord“, bekräftigte dagegen der Verteidiger von S., Maximilian Pauls, nach der Urteilsverkündung vor Journalisten seine Auffassung. So habe das Gericht nicht zuordnen können, welcher Schlag denn zum Herzinfarkt geführt habe, weshalb auch nicht sein Mandant dafür verantwortlich gemacht werden dürfe. Der Verteidiger von L., Roland Autenrieth, sagte, die Strafe für seinen Mandanten sei viel zu hoch ausgefallen. „Wenn das Gericht schon den Mordvorwurf gegen ihn fallen lässt, dann muss sich das ganz anders niederschlagen.“

Dagegen begrüßte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger, das Urteil. Auch die Anwältin Annette von Stetten, die Brunners Eltern als Nebenkläger vertrat, sagte, sie sei „sehr zufrieden“ mit dem Richterspruch. „Ich bin sicher, dass die Verurteilung wegen Mordes ihnen eine gewisse Erleichterung bringt.“ Laut von Stetten leiden Brunners Eltern als Folge des Angriffs unter massiven Gesundheitsproblemen. 

Revision angestrebt

Nach dem harten Urteil des Landgerichts München I im Brunner-Prozess strebt der Verteidiger des Hauptangeklagten Markus S. eine Revision des Verfahrens an. Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte am Montag dem Fernsehsender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man „nicht einverstanden“.

Paul betonte: „Das halten wir für rechtlich falsch. Und Sie können davon ausgehen, dass wir unserem Mandanten dringend empfehlen werden, Revision einzulegen.“ Die Verteidigung habe ihr Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Jugendstrafrechts gelegt. „Dieses Ziel haben wir erreicht.“



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