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Medienhaus Lensing
30.07.2010 18:54 Uhr
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Erstes Interview nach Haft: Kachelmann will vor Gericht um Freiheit kämpfen

Mannheim Nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft geht Jörg Kachelmann in die Offensive: Erstmals seit seiner Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt äußerte er sich in der Öffentlichkeit.dpa

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Wettermoderator Jörg Kachelmann in der ARD-Boulevard-Sendung «Brisant». 

Fernsehmoderator Jörg Kachelmann will vor Gericht um seine Freiheit kämpfen. „Aufgrund meines Wissens, dass ich unschuldig bin, habe ich keinen Grund, mich von irgendetwas fernzuhalten, oder wegzulaufen“, sagte der 52-Jährige am Freitag im Fernsehen in einem ersten Interview nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft. Er habe Vertrauen in die deutsche Justiz. Der Prozess beginnt am 6. September.

Jetzt gelte es, die Hauptverhandlung vorzubereiten. „Der Alptraum ist für mich noch nicht zu Ende“, sagte Kachelmann. Unschuldig im Gefängnis zu sitzen, sei das bisher furchtbarste in seinem Leben gewesen, sagte er mit Blick auf die viereinhalb Monate in der Untersuchungshaft in Mannheim. Kachelmann äußerte sich gleichzeitig in ZDF und ARD sowie auch bei bild.de.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Haftbefehl gegen den Schweizer am Donnerstag aufgehoben. Am 6. September beginnt unabhängig davon wie geplant der Prozess gegen Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim. Das Landgericht hatte eine Verschiebung erwogen. Am Freitag erklärte es dann: „Trotz der Aufhebung des Haftbefehls sieht die Kammer das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig an“.

Die Staatsanwaltschaft legt Kachelmann Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung zur Last. Er soll Anfang Februar seine frühere Freundin vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt haben. Er war am 20. März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen aus Kanada verhaftet worden.

Deutliche Kritik am Verhalten der Mannheimer Justiz äußerten Strafverteidiger und Medienrechtler. Der Berliner Presserechtsanwalt Christian Schertz hält Schadenersatzansprüche des Moderators für möglich. „Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat“, sagte Schertz der dpa. „Sollte Kachelmann im Hauptverfahren freigesprochen werden, stehen Amtshaftungsansprüche im Raum. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft war Auslöser für die mediale Hetzjagd auf Kachelmann, bei der immer neue Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit kamen.“

Das Privatleben des Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei weniger prominenten Verdächtigen nie der Fall gewesen wäre, kritisierte der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte, Jürgen Möthrath. „Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann“, sagte Möthrath. „Jeder, der in der Öffentlichkeit steht, der Erfolg hat, wird schnell mit Namen genannt und nicht nur mit dem Kürzel“, kritisierte der Strafverteidiger. Unter der Hand würden Informationen an die Presse weitergeben.


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