Vor Auslandssemester Anspruch auf Bafög prüfen
Berlin (dpa/tmn) Vor einem Auslandssemester sollten Studenten sich immer um eine Bafög-Förderung bemühen - das gilt selbst dann, wenn sie in Deutschland kein Geld vom Staat erhalten.
Berlin (dpa/tmn) Vor einem Auslandssemester sollten Studenten sich immer um eine Bafög-Förderung bemühen - das gilt selbst dann, wenn sie in Deutschland kein Geld vom Staat erhalten.
«Im Ausland gelten andere Fördersätze - deshalb kann es sein, dass Studenten bei einem Aufenthalt in einem anderen Land Bafög bekommen, obwohl sie in Deutschland wegen des Einkommens ihrer Eltern abgelehnt wurden», sagt Elisabeth Diederich vom Studierendenwerk in Hamburg.
Umgekehrt gelte: Wer hierzulande schon Bafög bewilligt bekommen hat, kann die Förderung nicht einfach mit ins Ausland nehmen, erklärt Diederich. Denn für Zuschüsse während eines Studienaufenthalts in einem anderen Land muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Je nach Land ist dafür ein anderes Ausbildungsförderungsamt zuständig - so kümmert sich das Hamburger Amt etwa um die Förderung von Studenten in den USA. Voraussetzung ist außerdem, dass die Auslandsstation mindestens sechs Monate dauert.
Für Bafög-Empfänger in Deutschland lohnt sich die Förderung während eines Auslandssemesters gleich doppelt: Sie bleibt laut Diederich nämlich im Hinblick auf die maximale Förderdauer unberücksichtigt, wenn der Auslandsaufenthalt nicht in der Studienordnung vorgeschrieben ist. «Studenten können so bis zu einem Jahr länger Bafög bekommen als ihre Kommilitonen ohne Auslandsstation.»
Neben dem Bedarfssatz werden auch Zuschläge gezahlt - zum Beispiel für Reisekosten und Zusatzleistungen für die Krankenkasse. Sie werden neuerdings wie die Grundförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, sagte Diederich. Anders sieht es dagegen bei Studiengebühren aus: Maximal 4600 Euro werden für ein Jahr als Vollzuschuss bewilligt, müssen also später nicht zurückgezahlt werden.
Für die Förderdauer gelten je nach Land unterschiedliche Regeln: In EU-Ländern und der Schweiz kann für das gesamte Studium ein Zuschuss beantragt werden. Seit Anfang des Jahres geht das laut Diederich sogar schon vom ersten Semester an. Bislang war dies erst ab dem dritten Semester möglich. Außerhalb der EU wird die Ausbildung nach einer einjährigen Startphase in Deutschland in der Regel ein Jahr und höchstens bis zu fünf Semester lang gefördert.