Nahezu zehn Jahre hatte sie mit dem heute 48-jährigen Mann zusammen gelebt, der sie nun angezeigt hat. Weil er keine Ruhe fand, fast ein Jahr lang mit SMS bombardiert wurde und regelmäßig spätabends und nachts vom Festnetzanschluss aus dem Schlaf geklingelt wurde. Bis er keinen Schlaf mehr fand und ärztliche Hilfe brauchte.
In einem anonymen Brief an seine Ex-Frau hatte die Lebensgefährtin zudem behauptet, dass der Mann mehr Geld verdiene als er angebe, um seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen zu müssen.
Zu diesem Schreiben bekannte sie sich auch. Nicht jedoch zum SMS- und Telefonterror. Man habe ausschließlich ab und zu per SMS miteinander Kontakt gehabt, durchaus freundschaftlich.
Nur, als er sich nicht an das Abkommen gehalten habe, das Grab ihres Sohnes zu meiden, sei sie ärgerlich geworden, habe ihm die Kerze, die sie als seine Gabe vermutete, vor die Wohnungstür gestellt.
Den Tod des Sohnes vor mehr als zwei Jahren macht der ehemalige Lebensgefährte, der von der Frau im Frühling 2007 verlassen worden ist, für ihr Verhalten verantwortlich.
Die Unterstellung seien allesamt haltlos.Er habe weder seiner Ex-Frau falsche Angaben über sein Einkommen gemacht, noch habe er das Grab des Sohnes nach dem Verbot aufgesucht.
Mehrfach habe er eine neue Handy-Nummer gewählt, um den Nachstellungen zu entgehen. Bis sie ihm die neue Nummer bei einem Treffen wieder entlockte.
Seit einem halben Jahr hat er Ruhe, ist mittlerweile aus der Europastadt nach Oberhausen gezogen. Und mehr als seine Ruhe wollte er auch nicht.
Deshalb bat er das Gericht um Milde für die ehemalige Lebensgefährtin. „Sie ist krank, sie hat den Tod des Sohnes nicht verarbeitet“, sagte er. Mit der Einstellung des Verfahrens kam der Richter diesem Wunsch sicherlich nach.