Vor Corona-Gipfel: BVB darf auf volles Stadion ab Ende März hoffen

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Ab 4. März sollen wieder 25.000 Zuschauer bei BVB-Heimspielen zugelassen werden. © picture alliance/dpa
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Borussia Dortmund und die die übrigen Vereine der Fußball-Bundesliga dürfen ab März wieder auf deutlich mehr Zuschauer hoffen. Am Mittwoch tagt die Bund-Länder-Konferenz, bei der es auch um Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Pandemie gehen wird. In der zugehörigen Beschlussvorlage ist nun von bis zu 25.000 Zuschauern ab dem 4. März die Rede. Ab dem 20. März sollen dann alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Dann sollen im Rahmen eines dreistufigen Öffnungsplans auch volle Stadien und Hallen vorgesehen sein. Das BVB-Heimspiel gegen RB Leipzig Anfang April könnte demnach wieder vor mehr als 80.000 Fans stattfinden.

Beschlussvorlage: Maximal 60 Prozent Auslastung im Freien

Zuvor sollen bereits ab 4. März bei überregionalen Großveranstaltungen Genesene und Geimpfte (geboostert oder mit tagesaktuellem Test) als Zuschauer zugelassen werden. In Innenräumen darf eine Auslastung von 40 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität (maximal 4.000 Personen) nicht überschritten werden, im Freien sollen es 60 Prozent bei höchstens 25.000 Zuschauern sein. Die weiteren Schutzmaßnahmen wie das Tragen medizinischer Masken und Hygienekonzepte sollen beibehalten werden.

Bei dem von Kanzleramt und dem Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam erarbeiteten Papier handelt es sich aktuell um einen Vorschlag und noch nicht um einen konkreten Entwurf für das Beschlusspapier der Bund-Länder-Gespräche. Die in der Vorlage genannten Zahlen stehen noch in eckigen Klammern – das heißt, über die Größenordnung wird noch diskutiert. Bislang gilt mit Ausnahmen in den Bundesliga-Stadien eine Höchstgrenze von 10.000 Fans, das hatten die Staatskanzleien zuletzt festgelegt. In Bayern wiederum sind bereits 15.000 Zuschauer in den großen Stadien zugelassen.

Der BVB hatte seinen Eil-Antrag zurückgezogen

Borussia Dortmund, aber auch der 1. FC Köln und Arminia Bielefeld waren Anfang Februar juristisch gegen die in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW festgeschriebene Begrenzung von lediglich 750 Zuschauern bei Großveranstaltungen vorgegangen. Die Vereine kritisierten die Regelungen als unangemessen und verwiesen auf eine Ungleichbehandlung, da bundesweit keine einheitlichen Regelungen gegolten hatten. Darüber hinaus monierten die Klubs auf fehlende wirtschaftliche Einnahmen. Die Landesregierung hatte nach einer bundesweiten Einigung die Zahl der zugelassenen Personen schließlich auf 10.000 erhöht, weshalb der BVB seinen Antrag zurückgezogen hatte.

„Wir beobachten die Entwicklungen der Sach- und Rechtslage weiter und behalten uns einen erneuten Eil-Antrag ausdrücklich und vorsorglich vor“, hatte der BVB Anfang Februar in einer Mitteilung verkündet. Die nun geplanten Öffnungsschritte dürfte der Verein demnach ausdrücklich begrüßen. Das dürfte auch für den 1. FC Köln gelten, der zuletzt nochmals mit einem Eil-Antrag gegen die derzeit gültigen Regelungen in Nordrhein-Westfalen vorgegangen war.

OVG Münster entscheidet über Eilantrag des 1. FC Köln

Das Oberverwaltungsgericht Münster möchte nun noch vor dem nächsten Heimspiel der Kölner am Samstag gegen Eintracht Frankfurt über den Eil-Antrag entscheiden. Das Land habe noch bis Mittwoch 24 Uhr Zeit für eine Stellungnahme, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Anschließend werde das Gericht einen Beschluss fassen.

In Sachsen war RB Leipzig erfolgreich gegen die Beschränkungen der Landesregierung vorgegangen. Der Klub kann nun für das nächste Heimspiel mit einem halbvollen Stadion planen. Die Bund-Länder-Konferenz berät am Mittwoch über die Beschlussvorlage. Bei einer Zustimmung bleibt die Umsetzung der darin genannten Vereinbarungen weiterhin Sache der Bundesländer.


Mit dpa-Material