Verschreibungspflichtige Medikamente müssen überall gleich viel kosten - so will es die deutsche Arzneimittelpreisverordnung. Michael Schmitz, Sprecher der Apothekerkammer Westfalen-Lippe: „Wenn sich die Preise verändern würden, wie beispielsweise an der Tankstelle, würden gehandicapte Menschen benachteiligt werden.“ Nicht jeder könne weite Wege zur Apotheke auf sich nehmen.
Er sieht das Urteil als Klarstellung: Apotheker, die ihren Kunden beim Rezepteinlösen Präsente oder Gutscheine in die Hand drücken, unterlaufen diese Preisbindung indirekt. Bisher hatte der Bundesgerichtshof Geschenke bis 1 Euro durchgehen lassen. Damit ist jetzt Schluss.
Apotheken-Umschau gibt es noch
Wer ein Rezept in der Apotheke einlöst, bekommt nichts dazu, mit Ausnahme der Apotheken-Umschau. Apotheker, die Geschenke verteilen, müssen mit einer Unterlassungsklage rechnen. Wer etwas kauft, was nicht verschrieben wurde, etwa Kopfschmerztabletten, kann hingegen auf Taschentücher oder Traubenzucker hoffen. Denn Arzneimittel, für die es kein Rezept braucht, dürfen seit 2004 frei bepreist werden. Hier ist Wettbewerb erwünscht.
Hört man sich bei Castrop-Rauxeler Apothekern um, merkt man, dass es eine kleine Stadt ist. Keiner will etwas Falsches über die Kollegen sagen. Winfried Radinger, Inhaber der Altstadt-Apotheke, fasst zusammen, was viele sagen: „Es schlagen zwei Herzen in meiner Brust.“ Einerseits sei es eine schöne Geste gewesen, die Treue zu honorieren, andererseits sei er froh, dass Exzesse gestoppt werden.
1 Euro Nachlass beim nächsten Einkauf
Konkret ging es bei der Entscheidung der obersten deutschen Zivilrichter um Gutschein-Aktionen von zwei Apotheken. In Darmstadt hatte es gratis „Zwei Wasserwecke oder ein Ofenkrusti“ bei einem Bäcker gegeben, in Berlin 1 Euro Nachlass beim nächsten Einkauf.
In der Altstadt-Apotheke gab es zuletzt ein Tütchen Wildblumensamen für Kunden, die dort eingekauft haben - mit oder ohne Rezept. Das geht jetzt nicht mehr. David Steinweg, Juniorchef der Paracelsus-Apotheke weiß, dass ein Apotheker in Deutschland Socken herausgegeben hat. Steinweg findet gut, dass das nicht mehr geht. „Dass ich Kindern keine Bonbons mehr geben darf, finde ich übertrieben.“ Er glaubt, dass es Kunden gebe, die schauen, wo es größere Präsente gibt und danach ihre Stammapotheke auswählen.
Michael Schmitz: „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, Arzneimittel erhalten aber die Gesundheit und das ist unter Umständen wichtiger.“
Keine Beeinflussung erlaubt
- Der Gesetzgeber hat 2013 im Heilmittelwerbegesetz noch einmal explizit klargestellt: „Der Verbaucher soll in keinem Fall durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben unsachlich beeinflusst werden.“
- Diese Regelung sei eindeutig, urteilte nun der BGH, der sich zum ersten Mal mit der verschäften Vorschrift befasste. Nach dem Willen des Gesetzgebers sei die Preisbindung strikt einzuhalten. Das lässt auch für die Taschentücher keinen Spielraum mehr: „Ein Abstellen auf die finanzielle Geringwertigkeit der Werbegabe ist ausgeschlossen.“
Ich arbeite seit rund zehn Jahren bei Lensing Media. Seit Anfang 2018 in Castrop-Rauxel. Mein Ziel ist es, Sie gut zu informieren und gut zu unterhalten. Thematisch bin ich offen – Bildung, Familie und Nachhaltigkeit liegen mir besonders am Herzen.

1984 geboren, schreibe ich mich seit 2009 durch die verschiedenen Redaktionen von Lensing Media. Seit 2013 bin ich in der Lokalredaktion Dortmund, was meiner Vorliebe zu Schwarzgelb entgegenkommt. Daneben pflege ich meine Schwächen für Stadtgeschichte (einmal Historiker, immer Historiker), schöne Texte und Tresengespräche.
