Drogensüchtiger Dorstener darf in Therapie oder muss in Haft bleiben
Immer wieder wurde er straffällig, um seine Drogensucht zu finanzieren. Jetzt bekam der Angeklagte keine Bewährung mehr. Und muss und will sich um eine Therapie kümmern.
Er kam 1987 auf die Welt. Seit seinem 17. Lebensjahr füllt der heute 33-Jährige mit steter Regelmäßigkeit seine Vorstrafenakte im Bundeszentralregister. Gerade sitzt er mal wieder hinter Gittern, zum Prozess vor dem Dorstener Amtsgericht wurde er am Mittwoch in Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
Duo hatte im Bäckerei-Tresor fette Beute vermutet
Nach seinem Geständnis hofft der Angeklagte auf eine Therapie
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