Kostenlose Sperrmüll-Sammlung in Aplerbeck Das müssen Sie beachten

Freie Mitarbeiterin
EDG, Sperrmüll-Sammlung
Am Samstag (28.1.) ist Aplerbeck dran mit der Sperrmüll-Abholung. © Althoff
Lesezeit

Nach der Sperrmüll-Sammlung der EDG rund um die Westfalenhalle geht es an diesem Samstag (28.1.) weiter im Stadtbezirk Aplerbeck – genauer: im Stadtteil Aplerbeck, bevor am ersten Februar-Wochenende Berghofen und Schüren an der Reihe sind.

Die EDG weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass abhängig von der Witterung (Glatteis, Schneefall) zum Schutz der Mitarbeiter auch eine kurzfristige Terminänderung möglich ist.

Im Februar und März zieht die Sperrmüll-Sammlung dann weiter durch den Dortmunder Süden.

Was ist Sperrmüll – und was nicht?

Aber was dürfen Anwohnerinnen und Anwohner eigentlich nach draußen stellen? „Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke“, schreibt der Entsorger EDG offiziell dazu. „Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.“

Teppiche, die sich einrollen lassen, ohne dass man sie herausreißen muss, sind ebenfalls Sperrmüll. Und selbst Teppichfliesen, Linoleumböden oder Laminat sind Sperrmüll – wenn sie ordentlich gerollt oder gebündelt sind.

Sind Möbel generell Sperrmüll?

Ja, fast komplett. Ob Schrank, Bettgestell, Matratze, Lattenrost, Sessel, Sofa, Stuhl oder Tisch – alles ist klassischer Sperrmüll. Aber Achtung zum Beispiel bei Küchen: Die Elektrogeräte sind kein Sperrmüll – kein Herd, kein Kühlschrank, keine Mikrowelle.

Auch kleinerer Elektroschrott ist kein Sperrmüll. Ob Föhn, Plattenspieler oder Staubsauger – das nimmt die EDG nicht mit.

Alte Lacke und Rohrfix

Alte Lacke, eingetrocknetes Rohrfix und ähnliches müssen zum Wertstoffhof. Gefährliche Stoffe sind ebenso wenig Sperrmüll wie Autoreifen, Felgen, Feuerlöscher, Leuchtstoffröhren, Gasflaschen, Leuchten, alte Kleidung, Schuhe, Handtücher, Gardinen und andere Textilien.

Auch Pappkartons und Grünschnitt zählen nicht zum Sperrmüll. Das müssen Sie leider selbst zum Container oder zum Wertstoffhof bringen.

Sperrige Metallgegenstände, wie etwa ein alter Wäscheständer, sind indes Sperrmüll. Denn das ist auch etwas, das Sie bei einem Umzug mitnehmen würden – zumindest wenn es intakt wäre. Ob Wäscheständer, Gardinenstange, Liegestuhl, Kinderwagen, Fahrrad, Skier, Tischtennisplatte, Tierkäfig, Schlitten oder Sandkasten – das alles ist Sperrmüll. Zumindest, wenn es kein elektrisches Gerät ist oder die Elektrik abmontiert ist. Trifft das auch auf Gartengeräte zu, werden die ebenso mitgenommen wie eine Schubkarre.

Zäune, Bauholz-Reste oder etwas vom Gartenhaus dürfen allerdings nicht zum Sperrmüll gestellt werden.

Wohin muss ich alles stellen – und bis wann?

Bis spätestens 7 Uhr am jeweiligen Termin. Wichtig: Die Dinge dürfen nicht auf Privatgelände stehen, sondern auf öffentlicher Fläche, etwa auf dem Gehweg. Grundlegende Bedingungen sind allerdings: Die EDG-Mitarbeiter müssen den Sperrmüll von Hand verladen können. Und die Dinge sollten „ohne Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer“ auf dem Bürgersteig stehen – und zwar so getrennt, dass nichts für Sperrmüll gehalten wird, was eigentlich keiner ist und noch benötigt wird.

Zu welchem Bezirk gehört meine Straße?

Das finden Sie am einfachsten online beim digitalen Abfallkalender der EDG heraus. Dort können Sie Ihre Straße und Hausnummer eingeben und bekommen den Termin angezeigt.