Das Veterinäramt nahm über 80 Tiere weg
Tierschutz-Verletzung
DORTMUND Ein Bürger meldet, dass auf einer Weide Pferde im Wasser stehen. Kein schwerer Fall von Tierrechtsverletzung, aber auch keine optimale Haltung – eine Gratwanderung für Tierschützer.
Wenn das Veterinäramt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) feststellt, gibt es verschiedene Möglichkeiten einzugreifen. Besteht für das Tier Lebensgefahr, kann das Amt dem Halter das Tier sofort wegnehmen. Die Wegnahme kann mit einem Tierhalteverbot gekoppelt sein. „Für Schäfer und Zirkusse kann das einem Berufsverbot gleichkommen“, sagt Dr. Gabriele Bugl-Kreickmann. 2009 nahm das Amt Dortmunder Haltern über 80 Tiere weg. Ist die Tierhaltung grundsätzlich in Ordnung, mangelt es aber an Platz, kann der Bestand verkleinert werden.
In weniger schlimmen Fällen spricht das Amt zunächst eine Empfehlung für den Tierhalter aus. Nach einiger Zeit kontrollieren die Tierschützer dann, ob die Tipps befolgt wurden. „Es gibt eine Diskrepanz zwischen dem Tierschutzgesetz und dem, was Tierschützer gerne machen würden“, meint Hinz. Wer einem Tier erhebliche, länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zufügt, kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bekommen.
- Hinweise per Mail an veterinaeramt@dortmund.de.
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