Erste Verurteilungen nach Neonazi-Angriffen
Maikundgebung 2009
Nach dem Angriff durch Neonazis auf die 1. Mai-Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftbundes (DGB) im Jahr 2009 hat es fünf Verurteilungen zu Freiheitsstrafen gegeben. Das teilte jetzt das NRW-Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Anna Conrads (Linke) mit.

Nach dem Angriff auf die DGB-Kundgebung gab es über 400 Ermiittlungsverfahren.